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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/759

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Angelegenheit wurde zuletzt am 02.09.2013 in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses beraten. Mit Vorlage VO/13/654 wurde dargestellt, dass mit der Umgestaltung der Fahrradgarage die letzte Maßnahme der durch Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgsetzes (GVFG) geförderten Sanierung des Bahnhofsumfeldes umgesetzt werden soll.

 

Mit Antrag vom 18.04.2013 hat die SPD der Verwaltung den Prüfauftrag erteilt festzustellen, inwieweit ein Abriss der Fahrradgarage und Ersatz durch überdachte Fahrradunterstände eine vergleichbare Bedarfsdeckung für Fahrradstellplätze herbeiführen kann.

 

Die erste Gegenüberstellung beider Varianten ist am 02.09.2013 an die Verwaltung mit der Aufforderung zurückverwiesen worden, eine detailliertere Ausarbeitung vorzulegen. Eine Entscheidung wurde zurückgestellt.

 

Inzwischen liegt eine Variantenstudie vor, in der drei mögliche Alternativen betrachtet werden. Es ergeben sich für alle Varianten sowohl gestalterische als auch wirtschaftliche Vor- und Nachteile.

 

Variante 1: „Unter einem Dach“

In dieser Variante ist eine Fahrradstellplatzüberdachung anstelle der Fahrradgarage dargestellt, bei der die WC-Anlage in den Überdachungskomplex integriert ist. Somit  entsteht eine einheitliche, gestalterisch ansprechende Ansicht. Da die Überdachung als Sonderanfertigung hergestellt werden muss, kann das Achsraster der Bahnsteigzugänge zu der Stellplatzanlage berücksichtigt und das Fundament der ehemaligen Fahrradgarage wieder verwendet werden

 

 

.

 

Variante 2: „Marktplatz“

Diese Alternative ist analog der Ostseite gestaltet. Da es sich bei dieser Überdachung um Standardobjekte handelt, ist eine Integration der WC-Anlage nicht möglich. Der Sanitärtrakt muss daher separat eingehaust und bedacht werden. Darüber hinaus passt das Achsraster der Bahnsteigzugänge nicht zu den Standardbreiten des Dachrasters, so dass neue Zugänge vom Bahnsteig hergestellt werden müssen. Zusätzlich wird aus diesem Grund ein neues Fundament benötigt. Hinzu kommt die unterschiedliche Höhensituation zwischen Bahnsteig und Überdachung, die weitere Anpassungen erfordern, damit die nötige Kopffreiheit beim Betreten der Fahrradstellplatzanlage erreicht wird.

 

Variante 3: „Umbau Fahrradgarage

Die bereits zur Beratung am 02.09.2013 vorgelegten Pläne zum Umbau der Fahrradgarage wurden optisch den Zeichnungen der Varianten 1 und 2 angepasst um eine bessere Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Ergänzt wurde die Planung um die Hinzunahme der bislang unberücksichtigt gebliebenen Außenfläche neben der Garage in Richtung Fußgängerbrücke, weil diese Fläche auch in die Varianten 1 und 2 eingeflossen ist.

 

Varianten 1 – 3:

Für alle drei Varianten wurde mit den gleichen Fahrradbügeln wie auf der Ostseite - mit einem Abstand von 80 cm kalkuliert. Im Kostenvergleich sind Einsparoptionen vermerkt, die sich bei einem einfacheren Fahrradbügel ergeben könnten. Die Anzahl der möglichen abschließbaren Fahrradboxen liegt bei 38 bzw. 42.

 

Zeichnerisch  berücksichtigt wurde ebenfalls eine denkbare Option für versenkbare Müllplätze um die zunehmend „unordentliche“ Müllbehältersituation am Bahnhof zu beseitigen. Hierzu sind jedoch noch keine Kosten erfasst. In der Kostenschätzung sind bisher auch noch keine Kosten für Anpassungsmaßnahmen auf dem Bahnsteig und  die weiterführenden Planungskosten enthalten.

 

Aus der Gegenüberstellung der Kosten und des Platzangebotes der drei Varianten ergibt sich, dass die Fahrradgarage aufgrund ihrer 2-Geschossigkeit deutlich mehr Fahrrädern Platz bietet als die ebenerdigen Alternativen, allerdings auch die teuerste Lösung darstellt.

 

Die Nachfrage bei der LVS Schleswig-Holstein als Zuwendungsgeber für die GVFG-Mittel hinsichtlich der Förderunschädlichkeit eines Abrisses der Fahrradgarage hat ergeben, dass Rückforderungen zu erwarten sind, wenn eine deutlich kleinere, ebenerdige Lösung präsentiert wird. Meine Anfrage bei der Deutschen Bahn als Gestattungsgeber für die Nutzung des Grundstücks ist bislang unbeantwortet geblieben, da die dortige Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Den Kosten stehen Finanzierungsmittel in Höhe von 230.000,-€ als verfügbarer Rest im Vermögenshaushalt gegenüber. Dieser erhöht sich um 180.000,-€ nach Aufhebung des Sperrvermerkes durch den Bau- und Planungsausschuss. Es stehen noch Zuwendungsmittel aus Mitteln des GVFG für die Umgestaltung der Fahrradgarage in Höhe von 287.000,-€ aus.

 

Diese Mittel sind jedoch bereits als Haushaltseinnahmerest im Haushalt verbucht. Für den Fall einer Abkehr von der geplanten Umgestaltung ist gem. der o.g. Aussage der LVS zu befürchten, dass der Betrag nicht ausgekehrt wird. Er wäre im Haushalt in Abgang zu bringen und verschlechtert den Abschluss 2013 entsprechend.

Die fehlenden Haushaltsmittel für die Neugestaltung der Fahrradstellplätze auf der Westseite der Bahngleise sind im Nachtrag bereit zu stellen.

 

Somit ergeben sich folgende Schätzungen:

 

 

Kosten

Entfall Zuwendung

Haushaltsmittel 2014

Nachtrag 2014

Variante 1

     746.222,87  

     287.000,00  

            410.000,00  

    623.222,87  

Variante 2

     660.342,69  

     287.000,00  

            410.000,00  

    537.342,69  

Variante 3

     751.286,01  

                       -    

            410.000,00  

    341.286,01  

 


 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

Der Bau- und Planungsausschuss befürwortet die Umsetzung der Variante 3 und beauftragt die Verwaltung die Planungen fortzusetzen.

 

 

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Anlagen

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