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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/763

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als Industriegebiet (GI) festgesetzt, ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht nicht. Planungsziel ist die Anpassung der dargestellten Flächennutzung (GI) an die real vorhandene Nutzung Mischgebiet (MI), um die in der Vergangenheit gewünschte Ausweitung der im Gebiet bereits vorhandenen (z.Zt. überwiegend betriebsgebundenen) Wohnnutzung planungsrechtlich zu erleichtern und um zukünftige Emissionskonflikte im Umfeld zu vermeiden. Planinhalt ist die Umwandlung von GI in MI, eine detaillierte Erläuterung der Planung erfolgt im nächsten Verfahrensschritt (Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung und Auslegungsbeschluss).

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird vom Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1. Für das Gebiet östlich des Kleinen Moorwegs in einer Tiefe von ca. 110 m und nördlich des Lindenwegs in einer Tiefe von ca. 130 m wird die 43.Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Planungsziel ist die Anpassung der dargestellten Flächennutzung an die real vorhandene Nutzung zur  planungsrechtlichen Vereinfachung von Wohnnutzung im Geltungsbereich der Planänderung und der Vermeidung zukünftiger Emissionskonflikte.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf die erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.

 



 

 

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Anlagen

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