Beschlussvorlage - VO/14/763
Grunddaten
- Betreff:
-
43.Änderung des Flächennutzungsplanes "Östlich Kleiner Moorweg"
Aufstellungsbeschluss, Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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03.02.2014
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als Industriegebiet (GI) festgesetzt, ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht nicht. Planungsziel ist die Anpassung der dargestellten Flächennutzung (GI) an die real vorhandene Nutzung Mischgebiet (MI), um die in der Vergangenheit gewünschte Ausweitung der im Gebiet bereits vorhandenen (z.Zt. überwiegend betriebsgebundenen) Wohnnutzung planungsrechtlich zu erleichtern und um zukünftige Emissionskonflikte im Umfeld zu vermeiden. Planinhalt ist die Umwandlung von GI in MI, eine detaillierte Erläuterung der Planung erfolgt im nächsten Verfahrensschritt (Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung und Auslegungsbeschluss).
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
- Für das Gebiet östlich des Kleinen Moorwegs in einer Tiefe von ca. 110 m und nördlich des Lindenwegs in einer Tiefe von ca. 130 m wird die 43.Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Planungsziel ist die Anpassung der dargestellten Flächennutzung an die real vorhandene Nutzung zur planungsrechtlichen Vereinfachung von Wohnnutzung im Geltungsbereich der Planänderung und der Vermeidung zukünftiger Emissionskonflikte.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf die erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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415 kB
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