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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/765

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Über die Planung wurde am 11.11.2013 zuletzt beraten, damals wurde der Auslegungsbeschluss gefasst. Die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung hat vom 25.11.-27.12.2013 stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen sind der Abwägungstabelle vom 17.01.2014 zu entnehmen. Begründung, Planzeichnung und textl. Festsetzungen wurden geringfügig angepasst.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

  1. Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 17.01.2014 geprüft. Die Zusammenstellung vom 17.01.2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung die 4.Änderung des Bebauungsplans 47 für das Gebiet zwischen Lise-Meitner-Allee und Hypatia-Str. nordöstlich der Lise-Meitner-Allee auf einer Länge von ca. 90 m in einer Tiefe von ca. 30 m gem. beigefügtem Plan.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.



 

 

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Anlagen

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