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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/766

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die 42.FNP-Änderung beinhaltet die Umwidmung von als „Dorfgebiet“ (MD) festgesetzten Flächen in als dem „Wohnen“ (W) dienenden Flächen und erfolgt parallel zur Aufstellung des B-Plans 86 „Hasweg - Schebbel“.

 

Am 21.10.2013 fasste der Bau- und Planungsausschuss den Auslegungsbeschluss. Die Auslegung hat vom 25.11.13 - 27.12.13 stattgefunden. Eingegangene Stellungnahmen samt Abwägungsvorschlägen sind der Abwägungstabelle vom 20.01.14 zu entnehmen, eine Änderung der Planunterlagen wird nicht erforderlich.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird vom Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet.

 

 

 

 


 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1. Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 20.01.2014 geprüft. Die Zusammenstellung vom 20.01.2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Ratsversammlung beschließt die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

  1. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.



 

 

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Anlagen

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