Beschlussvorlage - VO/14/766
Grunddaten
- Betreff:
-
42. Änderung des Flächennutzungsplans "Hasweg-Schebbel"
Abwägung zur öffentlichen Auslegung, Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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03.02.2014
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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18.03.2014
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die 42.FNP-Änderung beinhaltet die Umwidmung von als „Dorfgebiet“ (MD) festgesetzten Flächen in als dem „Wohnen“ (W) dienenden Flächen und erfolgt parallel zur Aufstellung des B-Plans 86 „Hasweg - Schebbel“.
Am 21.10.2013 fasste der Bau- und Planungsausschuss den Auslegungsbeschluss. Die Auslegung hat vom 25.11.13 - 27.12.13 stattgefunden. Eingegangene Stellungnahmen samt Abwägungsvorschlägen sind der Abwägungstabelle vom 20.01.14 zu entnehmen, eine Änderung der Planunterlagen wird nicht erforderlich.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
- Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 20.01.2014 geprüft. Die Zusammenstellung vom 20.01.2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Ratsversammlung beschließt die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes.
- Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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239,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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182,9 kB
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