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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/14/771

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Deckungsgrad Krippenbetreuungs-  und Elementarbetreuungsplätze im Kindergartenjahr 2014/2015 im Verhältnis zu den Geburtenzahlen (Stand: 20.01.2014)

 

Platzangebot 2014/2015:

 

Elementarbereich ( 3 – 6 Jahre) =     376 Plätze ( einschl. Waldgruppe )

Angebot für U-3    ( 1 -  3 Jahre) =     145 Plätze ( einschl. 50  Plätze Tagespflege)

 

Versorgungsgrad im 1. Kindergartenhalbjahr:

 

Elementarbereich

Geburten vom

01.07.2008 bis 31.12.2011: 363 Kinder    Plätze: 376       Versorgungsquote: 103%

 

Anmerkung:

Das ermittelte Überangebot zu Beginn des Kindergartenjahres wird durch weitere 63 Kinder, die vom 01.01.2012 bis zum Ende des kommenden Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr vollenden, auf einen Versorgungsgrad in Höhe von rd. 88 % reduziert.

 

U-3-Bereich

 

Geburten vom

01.08.2010 bis 31.08.2012213                  Plätze: 145   Versorgungsquote: 71%          

 

Anmerkung:

Die gesetzlich empfohlene Quote für die Vorhaltung von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige beträgt durchschnittlich 35%. Jedoch soll unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten bedarfsorientiert geplant werden. Obwohl in der Stadt Tornesch ein überdurchschnittlich hohes Angebot für diese Altersgruppe zur Verfügung steht, ist unter Berücksichtigung der Vormerkungen in den Wartelisten der einzelnen Kindertagesstätten sowie den zur Verfügung stehenden Informationen aus der Zusammenarbeit mit der Familienbildung Wedel e.V. noch immer ein Nachfrageüberhang vorhanden. Die  Erfahrungen aus der jüngeren Vergangenheit  lassen jedoch den Schluss zu, dass sich ein nicht geringer Anteil Eltern auch für eine vorsorgliche Vormerkung entscheidet. Erklärte Aufnahmewünsche  werden dann teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt als ursprünglich formuliert als verbindlicher Bedarf erklärt. Die konkrete Entwicklung im Hinblick auf das Kindergartenjahr 2014/2015 bleibt daher  zunächst abzuwarten.

 

2. Sachstand zur  Vergabe der Betreuungsplätze zum 01.08.2014

 

Lt. Stellungnahme der Leiterinnen der vorhandenen Einrichtungen ist das Aufnahmeverfahren zum 01.08.2014 zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht gänzlich abgeschlossen. Dies resultiert u. a. aus den bestehenden Wartelistenüberhängen in einzelnen Einrichtungen sowie teilweise noch nicht erfolgter verbindlicher Zusagen zur Annahme des angebotenen Betreuungsplatzes von Seiten der Eltern (Bedenkzeit erbeten). Insbesondere in den beiden AWO-Häusern bestehen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch Wartelisten zum 01.08.2014. Die mitgeteilten Betreuungsbedarfe können grundsätzlich durch die noch zur Verfügung stehenden Ressourcen in der WABE-Kindertagesstätte befriedigt werden. Nachdem die Eltern, die bislang noch keinen Betreuungsplatz zugesagt bekommen haben, darüber in Kenntnis gesetzt  wurden, dass eine Aufnahme in der „Wunsch-KiTa“ im Kindergartenjahr 2014/2015 voraussichtlich  nicht erfolgen kann, wurden einzelne Kinder bereits in die Warteliste der neuen WABE-Kindertagesstätte aufgenommen.

 

3. Maßnahmeplanung

 

Zur Gewährleistung einer bedarfsorientierten Vorhaltung von Betreuungsplätzen für Kinder aller Altersstufen wurden in der Vergangenheit sowohl in den Kindertagesstätten als auch an den Grundschulen der Stadt Tornesch zahlreiche Maßnahmen zur Optimierung der Betreuungsangebote umgesetzt. Darüber hinaus ist im September vergangenen Jahres die neue WABE-Kindertagesstätte „Weltenbummler“ in der Pommernstraße eröffnet worden. Für das bevorstehende neue Kindergartenjahr ab 01.08.2014 sind gegenwärtig weder von den Trägern der Betreuungseinrichtungen noch von der Verwaltung Maßnahmen geplant. Die Sanierung der DRK-Kindertagesstätte bleibt von dieser Aussage unberührt und ist gesondert zu beraten.

 

4. Evangelischer Kindergarten Tornesch; hier: Außenstelle „Am Bonhoefferhaus“ (Ausblick 2015/2016)

In der Außenstelle der Ev.-luth. Kindertagesstätte im Wachsbleicher Weg können derzeit in der „Schmetterlingsgruppe“  insgesamt bis zu 25  Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres  in 1 Vormittagsgruppe in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr betreut werden. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Geburtenzahlen sowie einer nachweisbar mehrjährig rückläufigen Nachfrage für eine Versorgung mit einem Betreuungsplatz in der ehemaligen viergruppigen Evangelischen Spielstunde an zwei Standorten, konntet seit dem 01.08.2013  lediglich eine Elementargruppe am Standort „Am Bonhoefferhaus“ erhalten werden.

Vor dem Hintergrund einer möglichst wirtschaftlichen Auslastung aller bestehenden Angebote und der Einschätzung, dass kurzfristig ein überproportionaler Nachfrageanstieg durch Zuzüge und eine Steigerung der Geburtenrate nicht eintreten wird, wurden verwaltungsseitig entsprechend dem Ergebnis der vorangegangenen Beratungen zu dieser Thematik zwischenzeitlich  verbindliche Gespräche mit Vertretern der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Tornesch geführt. Im Ergebnis ist festgehalten, dass in der Außenstelle „Am Bonhoefferhaus“ ab dem 01.08.2013 lediglich eine Elementargruppe bestehen bleibt. Diese wird bis zum Ende des Kindergartenjahres 2014/2015 fortgeführt. Ab dem 01.08.2015 erfolgt die Einstellung dieses Betreuungsangebotes. Die Eltern sind über diese Entwicklung informiert. Vorausschauend hat die Leiterin der Ev.-lutherischen Kindertagesstätte bei der Vergabe der Betreuungsplätze ab 01.08.2013 sowie zum 01.08.2014 diesen Sachstand entsprechend berücksichtigt. Dies führt dazu, dass eine Belegung dieser Gruppe derzeit nicht erreichbar ist. Zurzeit sind ab 01.08.2014 nur 17 Kinder für eine Betreuung berücksichtigt. Diese Kinder werden überwiegend im Sommer 2015 eingeschult bzw. sind mit einer zeitlichen Befristung von auswärts aufgenommen worden (Grenzgebiet Uetersen). Somit ist absehbar, dass lediglich für eine geringe Anzahl von Kindern nach Einstellung dieses Betreuungsangebotes ein Wechsel in das nahegelegene Haupthaus der Ev.-lutherischen  Kindertagesstätte  erforderlich wird.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 



 

 

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Anlagen

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