Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/773

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Auf Wunsch des Seniorenbeirates der Stadt Tornesch wurde die Satzung der Stadt Tornesch über die Bildung eines Seniorenbeirates überarbeitet.  Insbesondere wurde § 6 Wahlverfahren überprüft und neu geregelt.

 

Da bei der letzten Wahl die Wahlbeteiligung sehr gering war, wurde vom Seniorenbeirat angeregt, die Wahl zusammen mit der Kommunalwahl durchzuführen, um so eine größere Wahlbeteiligung zu erreichen.

 

Lt. bisheriger Satzung wurde in einer Seniorenversammlung gewählt, zu der die wahlberechtigten Bürger/innen schriftlich eingeladen wurden.

 

Bei der letzten Wahl wurde lt. Seniorenbeirat vermehrt nachgefragt, ob eine Briefwahl möglich sei. Die Möglichkeit einer Briefwahl bestand lt. bisheriger Satzung nicht. 

 

Lt. Rücksprache mit dem für Wahlen zuständigen Sachbearbeiter ist die Durchführung der Wahl des Seniorenbeirates zusammen mit der Kommunalwahl generell möglich. Es wird lediglich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung an die Wahlhelfer für die zusätzliche Auszählung der Stimmzettel für die Seniorenbeiratswahl gezahlt werden müssen. Die Kosten hierfür werden sich voraussichtlich auf 1.000,-- € belaufen.

 

Der Seniorenbeirat hat die Änderungen in seiner Sitzung am 16.01.2014 für sich beschlossen und  bittet den Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen sowie die Ratsversammlung der überarbeiteten Satzung mit den entsprechenden Änderungen (fett gedruckt) zuzustimmen.

 

Um erstmalig in den Rhythmus der Kommunalwahl zu kommen, muss zusätzlich ein Beschluss gefasst werden, dass die Wahlzeit des amtierenden Seniorenbeirates einmalig um 2 Jahre (also insgesamt 6 Jahre seit der Wahl im Jahr 2012) verlängert werden. 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

1. Dem Entwurf zur Änderung der Satzung des Seniorenbeirates wird zugestimmt, dem

    Hauptausschuss zur Beratung und der Ratsversammlung zur Beschlussfassung empfoh-

    len.

2. Damit die Wahl des Seniorenbeirates künftig mit der Kommunalwahl durchgeführt werden

    kann, wird die Wahlzeit des amtierenden Seniorenbeirates einmalig um 2 Jahre verlän-

    gert.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...