Beschlussvorlage - VO/14/773
Grunddaten
- Betreff:
-
Seniorenbeirat der Stadt Tornesch;
Entwurf zur Änderung der Satzung des Seniorenbeirates
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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10.02.2014
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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18.03.2014
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Auf Wunsch des Seniorenbeirates der Stadt Tornesch wurde die Satzung der Stadt Tornesch über die Bildung eines Seniorenbeirates überarbeitet. Insbesondere wurde § 6 Wahlverfahren überprüft und neu geregelt.
Da bei der letzten Wahl die Wahlbeteiligung sehr gering war, wurde vom Seniorenbeirat angeregt, die Wahl zusammen mit der Kommunalwahl durchzuführen, um so eine größere Wahlbeteiligung zu erreichen.
Lt. bisheriger Satzung wurde in einer Seniorenversammlung gewählt, zu der die wahlberechtigten Bürger/innen schriftlich eingeladen wurden.
Bei der letzten Wahl wurde lt. Seniorenbeirat vermehrt nachgefragt, ob eine Briefwahl möglich sei. Die Möglichkeit einer Briefwahl bestand lt. bisheriger Satzung nicht.
Lt. Rücksprache mit dem für Wahlen zuständigen Sachbearbeiter ist die Durchführung der Wahl des Seniorenbeirates zusammen mit der Kommunalwahl generell möglich. Es wird lediglich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung an die Wahlhelfer für die zusätzliche Auszählung der Stimmzettel für die Seniorenbeiratswahl gezahlt werden müssen. Die Kosten hierfür werden sich voraussichtlich auf 1.000,-- € belaufen.
Der Seniorenbeirat hat die Änderungen in seiner Sitzung am 16.01.2014 für sich beschlossen und bittet den Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen sowie die Ratsversammlung der überarbeiteten Satzung mit den entsprechenden Änderungen (fett gedruckt) zuzustimmen.
Um erstmalig in den Rhythmus der Kommunalwahl zu kommen, muss zusätzlich ein Beschluss gefasst werden, dass die Wahlzeit des amtierenden Seniorenbeirates einmalig um 2 Jahre (also insgesamt 6 Jahre seit der Wahl im Jahr 2012) verlängert werden.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
1. Dem Entwurf zur Änderung der Satzung des Seniorenbeirates wird zugestimmt, dem
Hauptausschuss zur Beratung und der Ratsversammlung zur Beschlussfassung empfoh-
len.
2. Damit die Wahl des Seniorenbeirates künftig mit der Kommunalwahl durchgeführt werden
kann, wird die Wahlzeit des amtierenden Seniorenbeirates einmalig um 2 Jahre verlän-
gert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,5 kB
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