Beschlussvorlage - VO/14/781
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Kreis Pinneberg und der Stadt Tornesch zur Übertragung der Berechnung von Anträgen auf Ermäßigung des Entgeltes für den Besuch von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Tornesch
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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18.03.2014
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Für die Kosten einer Sozialermäßigung der Gebühren für den Besuch von Kindertagesstätten hat nach dem Kindertagesstättengesetz (KitaG) der örtliche Träger der Jugendhilfe und damit der Kreis Pinneberg aufzukommen. Er erlässt auch die Richtlinien zur Sozialstaffel, nach der bislang die Träger der Tornescher Kindertagesstätten die Ermäßigungen ermittelt haben. Im Rahmen der Verwaltungskostenpauschale hat die Stadt Tornesch die Kosten für diese Sachbearbeitung getragen. Dazu war die Stadt Tornesch jedoch nicht verpflichtet und im Rahmen einer Bürgermeisterkonferenz wurde dieser Sachverhalt thematisiert. Die Kommunen, die jahrelang bereits die Ermäßigung bearbeiten, beanspruchen zumindest eine Erstattung der Verwaltungskosten. So wurde der anliegende Vertrag ausgearbeitet. Der Kreis Pinneberg möchte jedoch, dass die Sachbearbeitung künftig ausschließlich von den Kommunen wahrgenommen wird. Es wird zunächst versucht, diese zusätzliche Aufgabe ohne personelle Verstärkung zu übernehmen. Die Bearbeitung soll ab 01.08.2014 übernommen werden. Die Übertragung per Vertrag erfolgt jedoch rückwirkend ab 01.08.2013, weil schon jetzt einige Kommunen und auch die Stadt Tornesch (für die Kita der WABE e.V.) die Berechnungen vornehmen. Der Vertrag wurde unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Ratsversammlung sowie des Kreistages am 13.12.2013 geschlossen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Laut Vertrag wird pro Berechnungsfall eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 40,-- € gezahlt. Für das Jahr 2013 wurde bereits eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 3.080,-- € gezahlt. Für 2014 wurde für den Monat August 2014 ein Abschlag auf die zu zahlende Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 6.160,-- € zugesichert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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936,7 kB
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