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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/783

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der Satzungsbeschluss zum B-Plan 72 wurde bereits am 18.06.2013 durch die Ratsversammlung gefasst. Am 10.12.2013 erfolgte eine Anpassung der Planung (die Fläche einer Wohnbaufläche wurde geringfügig vergrößert) und ein erneuter Auslegungsbeschluss wurde erforderlich. Die erneute Auslegung und Behördenbeteiligung hat zwischenzeitlich vom 10.01.-10.02.2014 stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen sind der Abwägungstabelle vom 12.02.2014 zu entnehmen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich, so dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.  

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird vom Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

1. Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen vom 30.04.2013 und 12.02.2014 geprüft. Die Zusammenstellungen vom 30.04.2013 und 12.02.2014 sind Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplans 72 für das Gebiet zwischen Baumschulenweg, Wendeanlage Feenstieg und der Ahrenloher Straße gem. beigefügtem Plan.

3. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

5. Der Satzungsbeschluss vom 18.06.2013 wird aufgehoben.


 

 

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Anlagen

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