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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Beschlussvorlage - VO/13/707-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Das Gemeindeprüfungsamt –GPA- hat eine  überörtliche Prüfung des Schulverbandes Tornesch-Uetersen für die Haushaltsjahre 2009 bis 2011 durchgeführt.

 

Gemäß § 7 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz- KPG hat die kommunale Körperschaft zu dem Ergebnis der Prüfung innerhalb von sechs Monaten Stellung zu nehmen; insbesondere ob und wie zu den Prüfungsbemerkungen Rechnung getragen wird. Der Bericht und die Stellungnahme wurden bereits in der Sitzung am 23.10.2013 vorgelegt. Dies erfolgte jedoch als Mitteilungsvorlage. Da ein Beschluss zu fassen ist, wird dieser Bericht samt Stellungnahme erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

Vom Prüfungsamt wird zu den mit Ziffern versehenen Beanstandungen eine Stellungnahme erwartet, ansonsten nur, wenn die geprüfte Verwaltung die dargestellte Auffassung nicht teilt.

Aus Sicht der Verwaltung sind dem Prüfungsbericht keine gravierenden Beanstandungen zu

entnehmen, so dass die Stellungnahme zum Beschluss empfohlen wird.

 

Die öffentliche Auslegung des Prüfungsberichtes gemäß § 7 Abs. 5 KPG wird Ende Februar erfolgen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

Die Schulverbandsversammlung nimmt das Ergebnis der überörtlichen Prüfung des Schulverbandes Tornesch-Uetersen durch den Landrat des Kreises Pinneberg, Gemeindeprüfungsamt, für die Jahre 2009 bis 2011 zur Kenntnis und beschließt die von der Verwaltung gefertigte Stellungnahme vom 18.02.2014.

 

 

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Anlagen

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