Beschlussvorlage - VO/06/035
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme der Aufgaben nach dem SGB XII und dem Wohngeldgesetz von der Stadt Uetersen
- Grundsatzbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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14.03.2006
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Nach dem Inkrafttreten des SGB II und SGB XII verbleiben bei örtlichen Sozialhilfeträgern folgende Restaufgaben:
Ø Bearbeitung aller Aufgaben nach dem SGB XII (Delegation des Kreises auf die Kommunen)
Ø Wohngeld (direkte Zuständigkeit der Kommunen)
Ø Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Ø Erteilung von Wohnraumberechtigungsbescheinigungen nach Wohnungsbindungsgesetz
Ø Beratung und Amtshilfe in Rentenversicherungs- und GEZ-Angelegenheiten
Ø Sozialhilfeabrechnungen mit dem Kreis Pinneberg und Abrechnung der Krankenhilfe mit den Krankenversicherungsträgern.
Die Überleitungsquoten an die ARGE lagen bei der Stadt Uetersen und bei der Stadt Tornesch bei über 80 % der bisher bearbeiteten Fälle. Entsprechende Anzahl Mitarbeiter wurden an die ARGE abgeordnet.
Um die Bearbeitung der Restaufgaben qualitativ und quantitativ zu optimieren, erscheint es sinnvoll, die Aufgaben der beiden Städte zu bündeln. Da das Leistungszentrum Tornesch Uetersen im Rathaus Tornesch untergebracht ist, liegt es nahe, dass die Stadt Uetersen der Stadt Tornesch die o.g. Aufgaben überträgt.
Der Hauptausschuss der Stadt Uetersen hat bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst, den die Ratsversammlung wohl am 20.03.2006 bestätigen wird.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag, der hierzu noch geschlossen werden muss, wird zur Zeit endverhandelt und danach den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt.
Der Arbeitskreis Tornesch Uetersen hat auch angeregt, den Standesamtsbezirk Tornesch und den Standesamtsbezirk Uetersen zu einem Standesamtsbezirk mit der Geschäftsstelle in Uetersen zusammenzulegen. Hier werden zur Zeit Details mit der Stadt Uetersen verhandelt und danach auch den Gremien zur Beratung vorgelegt. Es ist geplant, hierfür einen 1. Nachtrag zur obigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu schließen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Stadt Tornesch übernimmt nach entsprechender Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Uetersen die Aufgaben nach dem SGB XII und dem Wohngeldgesetz von der Stadt Uetersen. Hierzu ist noch gesondert eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu schließen.