Beschlussvorlage - VO/14/822
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der kreiseinheitlichen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten und Kindergartenähnlichen Einrichtungen ab dem 01.08.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
|
Entscheidung
|
|
|
26.05.2014
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Richtlinie des Kreises Pinneberg zur Ermäßigung von Kindergartenbeiträgen (Sozialstaffel) sieht vor, dass die Teilnahmebeiträge und Gebühren der Kindertagesstätten sowie der kindergartenähnlichen Einrichtungen jährlich zum 01.08. angeglichen werden. Die Anpassung der Beiträge ist abhängig von der Entwicklung des Lebenshaltungskostenindex für Deutschland. Entsprechend der Erhöhung des Lebenshaltungskostenindexes werden die Teilnahmebeiträge und Gebühren lt. Mitteilung des Kreises Pinneberg vom 24.03.2014 ab 01.08.2014 um rd. 1% % erhöht und wie folgt angeglichen:
a) für Kindergarten und Hort | Beiträge 2014/2015 |
| Beiträge 2013/2014 | KiTa-Taler 2013/2014 |
| KiTa-Taler 2014/2015 | ||||||
Beitrag für einen Ganztagsplatz | 293,00 € |
| 291,00 € | 41,00 € |
| 43,00 € | ||||||
Beitrag für 7,5 Stunden | 275,00 € |
| 273,50 € | 39,50 € |
| 41,00 € | ||||||
Beitrag für 7 Stunden | 257,00 € |
| 256,00 € | 38,00 € |
| 39,00 € | ||||||
Beitrag für 6,5 Stunden | 236,50 € |
| 233,00 € | 33,00 € |
| 36,50 € | ||||||
Beitrag für 6 Stunden | 218,50 € |
| 215,50 € | 31,50 € |
| 34,50 € | ||||||
Beitrag für 5,5 Stunden | 200,50 € |
| 198,00 € | 30,00 € |
| 32,50 € | ||||||
Beitrag für 5 Stunden | 182,50 € |
| 180,50 € | 28,50 € |
| 30,50 € | ||||||
Beitrag für 4,5 Stunden | 164,50 € |
| 163,00 € | 27,00 € |
| 28,50 € | ||||||
Beitrag für Halbtagsplatz / 4 Stunden | 146,50 € |
| 145,50 € | 25,50 € |
| 26,50 € | ||||||
Zu- und Abschlag für jede angefangene halbe Stunde bei verlängerter oder ver-kürzter Betreuungszeit oder bei Früh- oder Spätdienst für Kindergarten und Hort | 18,00 € |
| 17,50 € |
|
|
| ||||||
|
|
|
|
|
|
| ||||||
b) für Krippe | Beiträge 2014/2015 | Beiträge 2013/2014 | KiTa-Taler 2013/2014 |
| KiTa-Taler 2014/2015 | |||||||
Beitrag für einen Ganztagsplatz | 439,00 € | 436,00 € | 56,00 € |
| 59,00 € | |||||||
Beitrag für 7,5 Stunden | 413,00 € | 410,00 € | 54,00 € |
| 57,00 € | |||||||
Beitrag für 7 Stunden | 387,00 € | 384,00 € | 52,00 € |
| 55,00 € | |||||||
Beitrag für 6,5 Stunden | 349,50 € | 348,00 € | 45,50 € |
| 47,00 € | |||||||
Beitrag für 6 Stunden | 323,50 € | 322,00 € | 43,00 € |
| 44,50 € | |||||||
Beitrag für 5,5 Stunden | 297,50 € | 296,00 € | 40,50 € |
| 42,00 € | |||||||
Beitrag für 5 Stunden | 271,50 € | 270,00 € | 38,00 € |
| 39,50 € | |||||||
Beitrag für 4,5 Stunden | 245,50 € | 244,00 € | 35,50 € |
| 37,00 € | |||||||
Beitrag für Halbtagsplatz / 4 Stunden | 219,50 € | 218,00 € | 33,00 € |
| 34,50 € | |||||||
Zu- und Abschlag für jede angefangene halbe Stunde bei verlängerter oder ver-kürzter Betreuungszeit oder bei Früh- oder Spätdienst für Krippe | 26,00 € | 26,00 € |
|
|
| |||||||
|
|
|
|
|
| |||||||
Geschwisterermäßigung:
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertagesstätte oder werden in Tagespflege betreut, erhalten Eltern bei entsprechendem Nachweis / Antrag eine Geschwisterermäßigung gemäß den Sozialstaffelrichtlinien des Kreises Pinneberg.
Mindestbeiträge:
Seit dem 01.08.2013 sind Eltern, denen lt. Sozialstaffelberechnung gemäß den Richtlinien des Kreises Pinneberg kein Einkommensüberhang für die Zahlung von Elternbeiträgen für die Betreuung ihres Kindes bzw. ihrer Kinder in einer Kindertagesstätte oder aber in Tagespflege zur Verfügung steht, von der Zahlung des Mindestbeitrages befreit. Lediglich für Pflegekinder, die gem. § 33 SGB VII in einer Pflegefamilie / Bereitschaftspflegefamilie leben und eine Kindertageseinrichtung besuchen, ist ein Mindestbeitrag in Höhe von mtl. 15,50 € zu zahlen.
Mittagstisch:
Verpflegungskosten sind gesondert zu den Elternbeiträgen zu entrichten. Sie sind nicht über die Sozialstaffelrichtlinien des Kreises Pinneberg zu bezuschussen. Eltern mit geringem Einkommen können ggfs. auf Antrag Zuschüsse durch die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten.
Betreuungskosten bei Betreuung in Tagespflege :
Gemäß den im Dezember 2013 durch den Kreistag beschlossenen Sozialstaffelrichtlinien des Kreises Pinneberg, welche rückwirkend ab dem 01.08.2013 anzuwenden sind, können Eltern, deren Kinder das 1. Lebensjahr vollendet haben und kindergartenähnlich in einer anerkannten Tagespflegestelle betreut werden, Zuschüsse zu den Betreuungskosten erhalten.
a) Differenzkostenübernahme:
Einkommensunabhängige Förderung. Hierbei geht es um einen Ausgleichsbetrag der grundsätzlich höheren Elternbeiträge im Vergleich zu den Kosten, die gemäß der kreiseinheitlichen Gebührensätze bei einer entsprechenden Betreuung in einer Kindertagesstätte zu leisten wären. Neben der Vollendung des ersten Lebensjahres ist Voraussetzung für diese Förderung, dass eine Betreuung von mindestens 20 Wochenstunden an 5 Tagen in der Woche benötigt wird. Bei der Berechnung werden Betreuungskosten in Höhe von bis zu 4,00 € pro Betreuungsstunde in Tagespflege anerkannt. Darüber hinaus ist halbjährlich ein Nachweis der Wohngemeinde vorzulegen, wonach kein bedarfsgerechter Betreuungsplatz in einer für die Eltern in zumutbarer Entfernung vorhandenen Kindertagesstätte zur Verfügung steht.
b) Sozialstaffelbeiträge:
Einkommensbezogene Einzelfallprüfung. Die Berechnung entspricht dem Verfahren, welches auch bei Betreuung in einer Kindertagesstätte angewendet wird. Es wird ein Stundensatz in Höhe von bis zu 4,00 € pro Betreuungsstunde in Tagespflege anerkannt. Neben der Vollendung des 1. Lebensjahres ist Voraussetzung für diese Förderung, eine Mindestbetreuungszeit von 4 Stunden an 3 Tagen pro Woche.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
-Die vorgesehene Anpassung der Elternbeiträge ab dem 01.08.2014 führt bei einer wirtschaftlichen Auslastung aller Tornescher Kindertagesstätten zu entsprechend höheren Einnahmen. Das Ergebnis hieraus wird in den Jahresrechnungen der einzelnen Einrichtungen dargestellt.
-Aufgrund der Anpassung der Sozialstaffelrichtlinien des Kreises Pinneberg für die Bezuschussung von Betreuungskosten bei Inanspruchnahme von Tagespflege entfällt für eine Vielzahl der Tornescher Eltern, die bis zum Jahresende 2013 noch gemäß der Sonderregelung eine Förderung gemäß den Richtlinien der Stadt Tornesch erhalten haben, die Anspruchsgrundlage auf diese freiwillige Förderung. Somit sind Einsparungen im Bereich der Freiwilligen Förderung durch die Stadt Tornesch ab 01.01.2014 absehbar. Die Höhe der Einsparung kann derzeit noch nicht konkret benannt werden.