Beschlussvorlage - VO/06/038
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht gem. § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung bzw. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Sinne von § 82 GO
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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14.03.2006
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. In Fällen, die keinen Aufschub dulden, oder bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Beträge gemäß § 14 der Hauptsatzung bis 50.000 ) kann der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Bürgermeister muss der Ratsversammlung für diese geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben einen Bericht vorlegen.
Für die den Betrag von 50.000 übersteigenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben hat der Bürgermeister unverzüglich die Genehmigung der Ratsversammlung einzuholen.
Bei den in anliegender Liste nachgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 970.037,40 für das Haushaltsjahr 2005 (Verwaltungshaushalt 447.660,44 und Vermögenshaushalt 522.376,96 ) handelte es sich in allen Fällen um unabwendbare Ausgaben, die durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben bei anderen Haushaltsstellen gedeckt sind.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Über die in der Liste nachgewiesenen und im Einzelfall unter 50.000 liegenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 458.988,25 (Verwaltungshaushalt 447.660,44 und Vermögenshaushalt 11.327,81 ) , hat der Bürgermeister der Ratsversammlung zu berichten.
Der Hauptausschuss nimmt hiervon Kenntnis.
Die überplanmäßige Ausgabe zum Erwerb eines Grundstücks im Lindenweg (Vermögenshaushalt) in Höhe von 511.049,15 wurde bereits am 11.4.2005 im Hauptausschuss beraten und eine Genehmigung durch die Ratsversammlung empfohlen.
Ausschließlich diese überplanmäßige Ausgabe ist von der Ratsversammlung nunmehr nachträglich zu genehmigen.