Beschlussvorlage - VO/06/044
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung der Aufgaben nach dem SGB XII, Wohngeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz von der Stadt Uetersen auf die Stadt Tornesch;
hier: Schließung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
20.06.2006
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A:
Sachbericht
B:
Stellungnahme der Verwaltung
C:
Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder-
und Jugendbeteiligung
D:
Finanzielle Auswirkungen
E:
Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Hauptausschuss der Stadt Uetersen hat in seiner Sitzung am 31.01.2006 den Grundsatzbeschluss gefasst, die Aufgaben nach dem SGB XII, Wohngeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz der Stadt Tornesch zu übertragen. Die Aufgabenübertragung soll durch öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgen.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses, der Zustimmung der Ratsversammlung der Stadt Tornesch vom 14.03.2006 und des letzten Gespräches mit dem Bürgermeister und Mitarbeitern der Stadt Uetersen wurde der anliegende Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages erstellt.
Folgende Rahmendaten wurden nach dem letzten Gespräch in den Entwurf eingearbeitet:
1. Die Aufgabenübertragung soll zum 01.06.2006 erfolgen.
2. Die Stadt Uetersen entsendet eine Mitarbeiterin zur Mitarbeit bei der Aufgabenerledigung.
3. Die Stadt Tornesch wird am Personalauswahlverfahren beteiligt.
4. Die Stadt Uetersen stellt das dort vorhandene Mobiliar und die EDV-Hardware.
5. Bei der Stadt Uetersen werden im Bedarfsfall Sprechzeiten für den Bereich Wohngeld durchgeführt.
Der Entwurf des Vertrages konnte wegen Erkrankung der zuständigen Mitarbeiterin der Stadt Uetersen noch nicht abschließend verhandelt werden.
Zwischenzeitlich hat die Stadt Uetersen jedoch noch Gesprächsbedarf bezüglich des Kostenausgleiches (§9) signalisiert. Unstrittig ist dabei der Gesamtbetrag in Höhe von 77.100,-- €. Jedoch bestehen noch geringfügig abweichende Auffassungen bezüglich der für den/die entsandte Mitarbeiter/in in Anrechnung gebrachten Abzüge (bislang 24.500,-- €). Eine Einigung in dieser Frage ist jedoch von beiden Seiten angestrebt. Um den Fortgang in der Angelegenheit voranzutreiben, wird um Zustimmung zu dem anliegenden Entwurf gebeten.
Änderungen, die sich aus weiteren Verhandlungen mit der Stadt Uetersen ergeben sollten, werden spätestens zur Sitzung der Ratsversammlung am 20.06.2006 aufbereitet und hier ist die Zustimmung zu dem öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließend zu erteilen. Dasselbe Verfahren wird in Uetersen angestrebt.
Die Aufgabenübertragung bereits zum 01.06.2006 ist aus organisatorischen Gründen erforderlich, weil die Weitergewährung der Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz im Alter und bei Erwerbsminderung zum 01.07.2006 durchzuführen ist. So ist gewährleistet, dass die Falleinarbeitung zusammen mit der Neubewilligung erfolgt.
Zu C: Prüfungen
1.
Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und
Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Durch die Aufgabenübernahme von der Stadt Uetersen erhält die Stadt Tornesch nach Abzug der Personalkosten für den/ die entsendete Mitarbeiter/in eine Fallkostenerstattung in Höhe von rd. 50.000,-- zuzüglich Sachkosten in Höhe von pauschal 10%, also 5.000,-- , die sich ausgabemindernd auf die Personalkosten der Stadt Tornesch auswirken werden.
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmen dem Abschluss eines Öffentlichen Vertrages zur Übertragung der Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch XII, Wohngeldgesetz und Asylbewerberleitungsgesetz in vorliegender Form zu und beauftragen die Verwaltung die Verhandlungen mit der Stadt Uetersen bis zum Vertragsabschluss fort zu führen.
Sollten diese Verhandlungen noch geringfügige Änderungen erforderlich machen, werden diese zur Beschlussfassung durch die Ratsversammlung in der Sitzung am 20.06.2006 eingearbeitet werden. Einer Aufgabenübernahme zum 01.06.2006 wird zugestimmt.