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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/827-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Nach Beratung über den o.g. Beschluss wurde einstimmig beschlossen, dass vorrangig ein Antrag auf Förderung durch die Ernst-Martin-Groth-Stiftung gestellt werden sollte.

Diese Entscheidung wurde der Gemeinschaft zur Erhaltung von Kulturgut in Tornesch von 1985 e.V. mit Schreiben vom 27.05.2014 mitgeteilt.

Aus der Ernst-Martin-Groth-Stiftung wurde ein Zuschuss in Höhe von 2.300,-- € bewilligt und die Bürgerstiftung der VR Bank Pinneberg hat einen Zuschuss in Höhe von 1.000,-- € zugesagt. Der Verein erbringt insgesamt 100 Arbeitsstunden und Material im Wert von 1.500,-- €.

Es verbleibt jedoch eine Deckungslücke von 1.000,-- €, die der Verein mit Schreiben vom 17.06.2014 erneut beantragt hat durch einen städtischen Zuschuss zu schließen. Nach wie vor ist der Verein bereit im Gegenzug dafür die Sammlung für schulische(Besichtigungen und Vorträge) Projekte einzubringen. 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten:

Haushaltmittel wurden bislang in Unkenntnis des Erfordernisses  nicht bereitgestellt. Es handelt sich im Falle einer Bewilligung um eine freiwillige Leistung der Stadt Tornesch, die nur ausgezahlt werden kann, wenn entsprechende Mittel bereitgestellt wurden. Folglich müssten über den Nachtrag 1.000,-- € eingeworben werden. Als Deckungsvorschlag können verwaltungsseitig nur allgemein zur Verfügung stehende Finanzmittel, wie höhere Steuereinnahmen, zur Deckung herangezogen werden.

Folgekosten ergeben sich aus dieser zu bezuschussenden Maßnahme für die Stadt Tornesch nicht. Zuständig für die Bewilligung ist der Fachausschuss im Rahmen der Vorbereitung des Nachtragshaushaltsplanes und abschließend die Ratsversammlung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

Dem Förderantrag für die Restaurierung einer Alkovenwand der Gemeinschaft zur Erhaltung von Kulturgut in Tornesch von 1985 e. V.  wird nicht stattgegeben, da keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und es sich um eine freiwillige Leistung handelt, die nicht unabweisbar ist oder nicht durch andere Institutionen gefördert werden könnte. Weil keine Nachweise über die Bedürftigkeit (aktuelle Kontoauszüge des Vereinskontos)beigefügt wurden,  wird unterstellt, dass die Gemeinschaft zur Erhaltung von Kulturgut über ausreichend Eigenmittel zur Realisierung des Projektes verfügt, um auch die Deckungslücke schließen zu können.  Darüber hinaus ist angesichts der Höhe des Stiftungsvermögens der Ernst-Martin-Groth-Stiftung nicht nachvollziehbar, warum diese Maßnahme nicht in voller Antragshöhe gefördert wird, zumal die Maßnahme vollständig dem eigentlichen Stiftungszweck entspricht. Eine Förderung - ggfs. auch auf 2 Jahre gestreckt – müsste aus Sicht der Verwaltung für die Stiftung leistbar sein.

 

 

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Anlagen

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