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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/06/043

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Das Projekt wurde zuletzt beraten im Bau- und Planungsausschuss am 06.03.06 mit der grundsätzlichen Zustimmung zur Aufstellung eines B-Plans.

 

 

Vorgesehen ist die Bebauung mit 3 Mehrfamilienhäusern (Eigentumswohnungen) und einem Einfamilienhaus mit Praxisraum. Die MFH sollen 2 Geschosse plus Staffelgeschoss erhalten, die Stellplätze in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die Zufahrt liegt direkt gegenüber dem Pappelweg und soll als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht im privaten Eigentum verbleiben.

 

Der Bereich einer Bautiefe entlang der Friedrichstraße incl. des geplanten EFH wird als Mischgebiet (MI) festgesetzt, der Bereich der 3 MFH wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt, dies entspricht den Darstellungen des wirksamen F-Plans.

 

Die weiteren Einzelheiten werden zur Sitzung vorgetragen.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Nach der Anpassung des BauGB an die EU-Richtlinien wird zu der Planung ein „Umweltbericht“ als Teil der B-Planbegründung erforderlich, der auf die einzelnen Umweltaspekte eingeht. Daneben wird die gewohnte Grünordnungsplanung die Ausgleichsmaßnahmen zum geplanten Eingriff in Natur und Landschaft festlegen.

 

Im Bereich der 3 MFH besteht Wald im Sinne des Gesetzes, für den eine Ersatzaufforstung vorzunehmen ist.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

wird angesichts des Planinhalts wohl nicht erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Der B-Plan wird erarbeitet vom hiesigen FD Planung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld - Stadtplanung-, der Grünordnungsplan durch das Büro Landschaftsarchitektur Zumholz.

Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

„1.  Für das Gebiet südwestlich der Friedrichstraße gegenüber der Einmündung Pappelweg wird in einer Tiefe von ca. 90 m, wie aus dem Plan zu A/B ersichtlich, ein Bebauungsplan Nr. 68 aufgestellt. Planungsziel ist die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern in zweiter Bautiefe.

 

2.  Der Plan zu A/B wird Beschlussbestandteil.

 

3.  Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch den hiesigen FD Planung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld -Stadtplanung-, die Grünordnungsplanung erfolgt durch das Büro Landschaftsarchitektur Zumholz.

 

4.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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