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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/904

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn

 

  1. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.

 

  1. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen;

 

  1. Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen

oder

  1. Beamtinnen und Beamte oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

Bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen sowie die Neueinstellung von Beschäftigten machen den Erlass einer Nachtragssatzung notwendig.

 

Gemäß § 8 GemHVO-Doppik muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen und der Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.

Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.

 

Die im Teilhaushalt 1 (Büro des Bürgermeisters) veränderten Haushaltsstellen (Produktkonten) bestehen im Wesentlichen aus Veränderungen im Personalhaushalt.

 

Die gesamten Personalkosten sind auf alle Produkte runtergebrochen und werden daher auch in den anderen Teilhaushalten ausgewiesen. Nach wie vor sollte jedoch der Hauptausschuss über den Gesamtpersonalhaushalt beraten und eine Beschlussempfehlung an den Finanzausschuss abgeben. Die Veränderungen im Personalbereich sind im Teilhaushalt nicht erläutert, der Hauptausschuss erhält zusätzlich eine Gesamtübersicht über die Personalausgaben zum Nachtrag 2014. Alle anderen veränderten Haushaltsstellen werden im Teilhaushalt erläutert.

 

Die Personalausgaben wurden zum Haushalt 2014 mit einer Tarifsteigerung von 2 % kalkuliert, tatsächlich eingetreten ist eine Tarifsteigerung von 3 % für die Beschäftigten. Ansonsten enthält der Nachtrag alle bisher beschlossenen Maßnahmen mit einer genauen Hochrechnung bis zum Jahresende. Fragen hierzu werden in der Sitzung gerne erläutert.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Personalkosten steigen gegenüber dem Ursprungshaushalt um rd. 4,5% und sind auf Dauer von der Stadt Tornesch zu erwirtschaften. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Der Hauptausschuss beschließt,

 

dass nach wie vor, auch im doppischen Haushalt, die Gesamtpersonalkosten im Hauptausschuss vorberaten werden und

 

eine Empfehlung an den Finanzausschuss, den Teilhaushalt 1 in den 1. Nachtragshaushalt der Stadt Tornesch zu übernehmen.
 

 

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Anlagen

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