Beschlussvorlage - VO/14/907
Grunddaten
- Betreff:
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Neufassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages und mögliche Weisung der Stadt Tornesch zur Neufassung der Verbandssatzung des Schulverbandes Tornesch-Uetersen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Caroline Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Vorberatung
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15.09.2014
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Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
In der letzten überörtlichen Prüfung des Gemeindeprüfungsamtes wurde darauf hingewiesen, dass der in der zurzeit geltenden Verbandssatzung geregelte Baukostenzuschuss nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Aus diesem Grund sind § 5 des bestehenden öffentliche-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Uetersen und der Gemeinde Tornesch zwecks Gründung eine Zweckverbandes Schulverband Tornesch-Uetersen vom 17.10.2002 und die Verbandssatzung entsprechend anzupassen.
Die Finanzierung erfolgt neben den Schulkostenbeiträgen nun auch durch eine Schuldendiensthilfe aufgrund der tatsächlichen Schülerzahlen und der danach verbleibende Fehlbetrag wird über eine Verbandsumlage gedeckt. Dieser Fehlbetrag wird im Verhältnis 40/128 für die Stadt Uetersen bzw. die Stadt Tornesch bemessen. Da bereits im laufenden Haushaltsjahr ein nicht ausgeglichener Haushalt besteht, sollte die Satzung noch rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft treten, so dass diese Finanzierungslücke geschlossen werden kann.
Die Vertreter in der Verbandsversammlung handeln grundsätzlich frei. Jedoch kann die Stadt Tornesch vorab nach § 9 Abs. Abs. 6 Nr. 3 GkZ Weisungen an die Vertreter in der Verbandsversammlung erteilen. Wenn ein Vertreter entgegen einer erteilten Weisung entscheidet, wird der Beschluss dennoch rechtswirksam.
Als solches muss auch eine Entscheidung über die Erteilung einer Weisung immer im Vorwege erfolgen.
Diese Entscheidung über die Erteilung einer Weisung kann auf den Hauptausschuss übertragen werden. Dies wäre in der Hauptsatzung der Stadt Tornesch geregelt. Jedoch ist weder in § 45 b GO noch in § 9 der Hauptsatzung die Erteilungsbefugnis an den Hauptausschuss für Weisungen an Vertreter in Zweckverbänden geregelt. Deshalb ist die Ratsversammlung für die Erteilung bzw. Nichterteilung einer Weisung zuständig. Diese tagt am 07.10.2014.
Die nächste Schulverbandsversammlung ist für den 05.11.2014 terminiert.
Folgende wichtige Punkten sollen in der Neufassung geregelt werden:
- Anpassung der Finanzierung (s.o.)
- In § 6 der zurzeit geltenden Satzung wurde geregelt, dass der Schulverbandsvorsteher/ die Schulverbandsvorsteherin die Schulverbandsversammlung einlädt. Richtig ist jedoch, dass die Schulverbandsvorsitzende/ der Schulverbandsvorsitzende die Schulverbandsversammlung einberuft. Die Satzung wurde dementsprechend angepasst.
- Jährlich entstehen Kosten von bis zu 1.500 € für die Bekanntmachung in der Zeitung. Diese Kosten können durch die Veröffentlichung im Internet deutlich reduziert werden. Dann muss nur noch ein Hinweis in der Zeitung bekannt gemacht werden.
Weiter wurden redaktionelle Änderungen bzw. Anpassungen vorgenommen, die aus dem
beigefügten Vergleich der zurzeit geltenden Satzung mit diesem Entwurf ersichtlich sind.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Zu der ohnehin als Baukostenzuschuss, jetzt Schuldendiensthilfe genannten Zahlung, käme eine Verbandsumlage für die Stadt Tornesch i.H.v. voraussichtlich 169.000 € hinzu, die bereits in der Haushaltsplanung der Stadt Tornesch berücksichtigt wurde.
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
- Dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt Uetersen zweck Finanzierung des Zweckverbandes Schulverband Tornesch-Uetersen wird zugestimmt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt die Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde einzuholen und danach den Vertrag auszufertigen.
- Die von der Stadt Tornesch gewählten Mitglieder der Verbandsversammlung
werden angewiesen anliegender Verbandssatzung zuzustimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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49 kB
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