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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/910

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der ursprüngliche Haushalt der Grundstücksgesellschaft des Jahres 2014 wurde am 10.12.2013

von der Ratsversammlung beschlossen. Die ursprünglichen Ansätze sind den Anlagen zu entneh-men.

 

In den politischen Gremien wird seit geraumer Zeit über die Zukunft des DRK-Kindergartens beraten, da das Gebäude in der Friedlandstraße erhebliche bauliche Mängel aufweist. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass diese Maßnahme über die GGT abgewickelt wird. Für dieses Jahr werden vorerst Planungskosten in Höhe von 150.000,- Euro veranschlagt. Die Baumaßnahme selbst soll dann in 2015/2016 ausgeführt werden und wird im jeweiligen Haushalt veranschlagt, ebenso die Auflösung des bestehenden Erbbaurechts durch Zahlung einer Entschädigungsleistung.

 

Eine weitere wesentliche Änderung besteht bei dem Produktkonto 573100.521101 Bauliche Unterhaltung Rathaus. Ursprünglich wurden 76.500,- Euro veranschlagt. Diese Mittel waren bereits vor den Sommerferien aufgebraucht, hier ist eine Mittelaufstockung auf nunmehr 99.400,- Euro notwendig. Ursächlich ist die umfassende Renovierung einzelner Büros und Flure (Bodenbelag, Decke, Beleuchtung sowie Malerarbeiten).

 

Beim Produktkonto 573100.521104 Bauliche Unterhaltung KiTa Merlinweg ist ebenfalls eine Aufstockung notwendig. Hier sind für dringend notwendige Malerarbeiten an Fensterrahmen Aufwendungen in Höhe von 8.900,- Euro entstanden.

 

Der Ansatz bei 573100.521109 Bauliche Unterhaltung Uetersener Str. 9 kann aufgrund von Einsparungen um 6.700,- Euro verringert werden.

 

Die Aufwendungen für die Bewirtschaftung des alten Penny-Marktes in der Willy-Meyer-Straße (573100.524108) liegen deutlich über dem Ansatz. Die höchsten Einzelbeträge entfallen auf SWT für Gas, Stadt Tornesch für Grundsteuer sowie Abwasserbetrieb für Niederschlagswassergebühr.

 

Der Zinsaufwand (573100.551700) kann aufgrund des Zinsniveaus um 9.000,- Euro vermindert werden (Kassenkredit).

 

Die Aufwendungen für Abschreibungen können aufgrund von nicht durchgeführten Investitionen um 8.100,- Euro verringert werden. Ferner ist vereinzeltes Anlagevermögen bis auf den Erinnerungswert bereits abgeschrieben.

 

Auf der Ertragsseite konnten Mieterträge für den alten Penny-Markt durch einen Zeitmietvertrag in Höhe von 4.200,- Euro erzielt werden.

 

Die Stadt Tornesch zahlt eine Erstattung in Höhe von 10.000,- Euro an die GGT, da die Malerarbeiten in den Büros und Fluren des Rathauses sog. Schönheitsreparaturen darstellen und diese in den Zuständigkeitsbereich des Mieter fallen. Diese Erstattung wird auf dem Produktkonto 573100.499000 Sonstige Erträge veranschlagt.

 

Im Finanzplan ist ein geplanter Erwerb von beweglichem Anlagevermögen nicht durchgeführt worden, der bisherige Finanzansatz von 10.000,- Euro kann daher entfernt werden.

 

Für die Finanzierung o.g. Investitionsmaßnahmen ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, den bestehenden Kassenkreditrahmen von einer Million Euro auf zwei Millionen Euro anzuheben. Hintergrund ist die immer noch geltende günstige Zinslage. Um auf Veränderungen des Zinsniveaus reagieren zu können, werden für die Planungskosten – in den Folgejahren auch für die Baumaßnahmen - Neuaufnahmen für Investitionskredite eingeplant, zuzüglich des bestehenden Ansatzes für die Kreditaufnahme bei der Stadt in Höhe von 181.800,- € auf nunmehr insgesamt 331.800,- €

 

Ferner bestehen vereinzelte, in der Anlage ersichtliche Veränderungen, die aufgrund der bisherigen Erträge bzw. Aufwendungen beruhen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Finanzielle Auswirkungen bestehen durch die Kreditermächtigung, die Erhöhung des Kassenkredites sowie die vertragliche Bindung bezüglich der Planungskosten KiTa Friedlandstraße.

 

Für die Stadt Tornesch besteht eine Verpflichtung zu einer Kostenerstattung.
 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Der von der GGT vorgelegte erste Nachtrag für das Haushaltsjahr 2014 wird mit folgenden Beträgen festgestellt:

              Im Ergebnisplan                                                                                    Veränderung

                            Die Erträge mit                            440.400,- €                            +12.400,- €

                            Die Aufwendungen mit              440.400,- €                            +12.400,- €

                            Jahresergebnis                                       0,- €                            0,- €

 

              Im Finanzplan

                            Die Einzahlungen mit                            766.500,- €                            +162.400,- €

                            Die Auszahlungen mit              764.600,- €                            +160.500,- €

                            Änderung des Bestandes                  1.900,- €                            +1.900,- €

 

Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 331.800,- € festgesetzt.

 

Die maximale Höhe des Kassenkredites beträgt zwei Millionen Euro.
 

 

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Anlagen

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