Beschlussvorlage - VO/14/912
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan 81 "Alter Sportplatz Friedlandstraße"
Abwägung zur 2. erneuten Auslegung, Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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06.10.2014
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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09.12.2014
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Im Bau- und Planungsausschuss vom 01.09.2014 wurde die 2.erneute Auslegung beschlossen, die auf Grund von Planänderungen erforderlich wurde. Diese Auslegung erfolgt in verkürzter Form vom 11.09. – 25.09.14. Eingegangene Stellungnahmen und Abwägungsvorschlägen sind der Abwägungstabelle zu entnehmen.
Eine Anpassung des Planentwurfes ist (zum gegenwärtigen Zeitpunkt) nicht erforderlich.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
- Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des beauftragten Planungsbüros vom 29.09.2014 geprüft. Die Zusammenstellung vom 29.09.2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplan 81 für das Gebiet nördlich der Friedlandstraße in einer Tiefe von ca. 230 m, westlich der Esinger Straße in einer Tiefe von ca. 100 bis 260 m gem. beigefügtem Plan.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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513,9 kB
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2
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97 kB
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3
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2,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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5
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(wie Dokument)
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145,4 kB
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