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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/912

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Im Bau- und Planungsausschuss vom 01.09.2014 wurde die 2.erneute Auslegung beschlossen, die auf Grund von Planänderungen erforderlich wurde. Diese Auslegung erfolgt in verkürzter Form vom 11.09. – 25.09.14. Eingegangene Stellungnahmen und Abwägungsvorschlägen sind der Abwägungstabelle zu entnehmen.

 

Eine Anpassung des Planentwurfes ist (zum gegenwärtigen Zeitpunkt) nicht erforderlich.

 

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1.      Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des beauftragten Planungsbüros vom 29.09.2014 geprüft. Die Zusammenstellung vom 29.09.2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2.      Aufgrund § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplan 81 für das Gebiet nördlich der Friedlandstraße in einer Tiefe von ca. 230 m, westlich der Esinger Straße in einer Tiefe von ca. 100 bis 260 m gem. beigefügtem Plan.
  3.      Die Begründung wird gebilligt.
  4.      Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.


 

 

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