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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/913

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der ursprüngliche Haushalt der GGS des Jahres 2014 wurde am 10.12.2013 von der Ratsversammlung beschlossen. Die ursprünglichen Ansätze sind den Anlagen zu entnehmen.

 

Durch die Entwicklungen des laufenden Jahres sind einige Positionen des bestehenden Haushaltes den Erfordernissen zum Ende des Wirtschaftsjahres anzupassen.

 

Die Veränderungen im Einzelnen:

 

Ergebnisplan:

 

Erträge:

-          424000.414200 Zuweisungen für laufende Zwecke: Verdoppelung des Ansatzes für die Kosten der Zwischenfinanzierung.

-          424000.414201 Zuschuss der Stadt zur Pachtermäßigung: Da die Baufertigstellung erst in 2015 erfolgt wird demzufolge auch erst in 2015 mit Pachteinnahmen gerechnet. Insofern entsteht kein abzudeckendes Defizit.

-          424000.416100 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten: Diese Sonderposten aus Zuschüssen für Investitionen werden erst nach Baufertigstellung ertragswirksam aufgelöst.

-          424000.441100 Mieten und Pachten: Diese Erträge werden erst nach Baufertigstellung in 2015 erzielt.

 

Aufwendungen:

-          424000.571100 Abschreibungen: Diese Aufwendungen entstehen erst nach Baufertigstellung in 2015.

-          424000.543100 Geschäftsaufwendungen: Verdoppelung des Ansatzes durch erhöhten Mittelbedarf (Jahresabschlussprüfung sowie Honorare des Steuerberaters).

-          424000.551700 Zinsaufwendungen: Halbierung des Ansatzes aufgrund des anhaltend günstigen Zinsniveaus für Kassenkredite.

 

Finanzplan:

 

-          Mit Ausnahme der Abschreibungen sind o.g. Veränderungen gleichzusetzen mit den Veränderungen des Finanzplans.

-          424000.681200 Investitionszuweisungen von Gemeinden: Bisher nicht veranschlagte Einzahlung der Stadt Tornesch zur Finanzierung der Hochbauten.

-          424000.785100 Auszahlungen aus Hochbaumaßnahmen: Zusätzliche Bereitstellung von 1 Mio. Euro für dieses Jahr zahlungswirksam werdende Eingangsrechnungen für die Hochbaumaßnahme.

-          424000.692130 Einzahlungen aus Kreditaufnahmen: Zusätzliche Aufnahmeermächtigung für Kredite in Höhe von 910.000,- Euro zur Finanzierung der Hochbauauszahlungen.

 

Gemäß diesen Veränderungen schließt der Ergebnis- und der Finanzplan jeweils mit 0,- Euro ab.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die GGS erwirbt durch die Hochbaumaßnahmen Anlagevermögen. Dieses ist jedoch größtenteils kreditfinanziert. Dadurch erfolgt eine langfristige Bindung an Kreditverträge. Von Vorteil ist jedoch das niedrige Zinsniveau, die Zinsbindung wird entsprechend lang vereinbart.

 

Für die Stadt Tornesch ergibt sich eine weitere Auszahlung durch die Gewährung eines Investitionszuschusses. Diese Zuweisungen belasten die zukünftigen Ergebnishaushalte der Stadt lediglich mit dem jährlich aufzulösenden Anteil entsprechend der Nutzungsdauer von 80 Jahren.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Zu E: Beschlussempfehlung 

Der von der GGS vorgelegte erste Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2014 wird mit folgenden Beträgen festgestellt:

 

Im ErgebnisplanNeuVeränderung

Die Erträge mit40.000,- Euro-121.900,- Euro

Die Aufwendungen mit40.000,- Euro-120.300,- Euro

Jahresergebnis0,- Euro-1.600,- Euro

 

Im Finanzplan

Die Einzahlungen mit2.717.500,- Euro+1.101.400,- Euro

Die Auszahlungen mit2.717.500,- Euro+1.115.000,- Euro

Änderung des Bestandes0,- Euro-13.600,- Euro

 

Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 2.160.000,- Euro festgesetzt (+910.000,- Euro).

 

Die maximale Höhe des Kassenkredites beträgt 2.000.000,- Euro.


 

 

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Anlagen

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