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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/914

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 12 der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung – EigVO-) hat die Gemeinde den Haushaltsplan zu ändern, wenn

 

1.  das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplanes bedingt,

2.   zum Ausgleich des Vermögensplanes erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich werden,

3.   im Vermögensplan weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen oder

4.   eine Vermehrung oder Hebung der in der Stellenübersicht ausgewiesenen Stellen erforderlich wird, es sei denn, dass es sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften handelt.

 

Gemäß §28 EigVO i.V mit § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung- Doppik (GemHVO-Doppik) muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen und der Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten. Die damit im Zusammenhang stehenden Änderungen der Ziele sollen beschrieben werden. Bereits über- oder außerplanmäßig entstandene Aufwendungen oder über- oder außerplanmäßig geleistete Auszahlungen müssen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.

 

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan schließt der Ergebnisplan im Bereich Schmutzwasser in den Erträgen und Aufwendungen mit einer Summe von 1.948.700 € ab.

 

Im Bereich des Niederschlagswassers schließt der Ergebnisplan in den Erträgen und in den Aufwendungen mit 1.268.900 € ab. Beide Ergebnispläne sind somit ausgeglichen.

 

Der Finanzplan schließt im Bereich des Schmutzwassers in den Einzahlungen und Auszahlungen mit 2.876.300 € ab.

 

Im Bereich des Niederschlagswassers schließt der Finanzplan in den Einzahlungen und Auszahlungen mit 3.112.100 € ab.

 

Die Kreditaufnahme ändert sich im Produktbereich Schmutzwasser von 908.800 € auf 753.000 € und im Produktbereich Niederschlagswasser von 1.726.000 € auf 1.739.400 €.

 

Ergebnisplan

 

Im Einzelnen sind folgende Veränderungen des Ergebnisplanes in Erträgen und Aufwendungen zu nennen:

 

Produkt 538001 (Schmutzwasser)

 

Nr. 43Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte+ 56.800 €

Begründung: Aufgrund der Abrechnung der Abwassergebühren im

April 2014 ist mit höheren Erträgen im Bereich des Schmutzwassers

zu rechnen.

 

Nr.52Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen        + 1.010.000 €

Begründung: Die Reinigungsgebühr an den AZV wird auf dem Konto

538001-524100 gebucht und nicht auf dem Konto 538001-545300.

Daher Anpassung der Ansätze.

 

Nr. 54Sonstige ordentliche Aufwendungen         - 1.010.000 €

Begründung: Die Reinigungsgebühr an den AZV wird auf dem Konto

538001-524100 gebucht und nicht auf dem Konto 538001-545300.

Daher Anpassung der Ansätze.

 

Nr. 57Bilanzielle Abschreibung              - 19.700 €

Begründung: Veränderung der Vermögenswerte in 2013 und daraus

resultierende Verringerung der bilanziellen Abschreibung.

 

Produkt 538002 (Niederschlagswasser)

 

Nr. 43Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte+ 51.100 €

Begründung: Durch mehr angeschlossene Flächen erhöht sich die

Niederschlagswassergebühr.

 

Nr. 57 Bilanzielle Abschreibung         - 7.700 €

Begründung: Veränderung der Vermögenswerte in 2013 und daraus

resultierende Verringerung der bilanziellen Abschreibung.

 

 

 

 

 

 

Finanzplan

 

Im Einzelnen sind folgende Veränderungen des Finanzplanes in Einzahlungen und Auszahlungen zu nennen:

 

 

Produkt 538001 (Schmutzwasser)

 

Nr. 785Auszahlungen für Baumaßnahmen            -142.500 €

Begründung: Folgende Maßnahmen wurden wie folgt geändert:

 

Neubau SW-Kanalisation Schwennesenstraße              193.200 €

(Keine Veränderung des Ansatzes)

Neubau SW-Kanalisation Norderstraße208.000 €

(Veränderung -183.000 €)

Neubau SW-Kanalisation Sportplatz Friedlandstraße177.000 €

(Veränderung - 70.000 €)

SW-Entwässerung Sportpark Tornesch                      90.500 €

(Veränderung + 55.500 €)

Planungskosten An der Kirche  10.000 €

(Keine Veränderung des Ansatzes)

Erschließung B-Plan 78110.000 €

(Keine Veränderung des Ansatzes)

Erschließung B-Plan 79385.000 €

(Veränderung + 55.000 €)

Erschließung im Bereich B-Plan 76            121.000 €

(Keine Veränderung des Ansatzes)

 

 

Produkt 538002 (Niederschlagswasser)

 

Nr. 785Auszahlungen für Baumaßnahmen - 28.000 €

Begründung: Folgende Maßnahmen wurden wie folgt geändert:

 

Neubau RW-Kanalisation Schwennesenstraße311.700 €

(Keine Veränderung des Ansatzes)

Neubau RW-Kanalisation Norderstraße 219.000 €

(Veränderung - 202.000 €)

RKB Koppeldamm Spülfeld       0 €

(Veränderung -140.300 €;

Maßnahme verschoben nach 2015)

Ersatzneubau Ablaufwerk Ortbrookgraben    99.000 €

(Keine Veränderung des Ansatzes)

Neubau RW-Kanalisation Haselbaumweg                      0 €

(Veränderung -72.200 €;

Maßnahme verschoben nach 2015)

Neubau RW-Kanalisation Sportplatz Friedlandstraße179.000 €

(Keine Veränderung des Ansatzes)

RW-Entwässerung Sportpark Tornesch  68.000 €

(Veränderung - 82.000 €)

Planungskosten An der Kirche  20.000 €

(Keine Veränderung des Ansatzes)

Erschließung B-Plan 78  77.000 €

(Keine Veränderung des Ansatzes)

Erschließung B-Plan 79220.000 €

(Veränderung - 22.000 €)

Erschließung Bereich B-Plan 82215.000 €

(Veränderung + 165.000 €)

Erschließung Bereich B-Plan 76            0 €

(Veränderung – 121.000 €;

Maßnahme verschoben nach 2015)

Neubau RWRB incl. RW-Kanalisation Kl. Moorweg446.500 €

(Veränderung + 446.500 €; Neue Maßnahme)

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Siehe A/B –Stellungnahme der Verwaltung

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

Der vom Abwasserbetrieb Tornesch für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegte 1. Nachtragshaushaltsplan wird mit folgenden Beträgen festgestellt:

 

Die Erträge im Ergebnisplan betragen 3.217.600 € und die Aufwendungen  3.217.600 €.

 

Der Finanzplan schließt bei den Einzahlungen und bei den Auszahlungen mit jeweils 5.988.400 € ab.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 2.492.400 € festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird unverändert auf 700.000 € festgesetzt.



 

 

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Anlagen

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