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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/915

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Beitragssatz für die Berechnung des einmaligen Schmutzwasseranschlussbeitrages beträgt seit der letzten Kalkulation von 1999, welche in die Beitrags- und Gebührensatzung vom 08. Dezember 1999 aufgenommen wurden, pro Quadratmeter beitragsfähiger Fläche 11,49 €.

Der Beitragssatz für die Berechnung des einmaligen Niederschlagswasseranschlussbeitrag-es beträgt seit dem 01.01.1999, welche in die Beitrags- und Gebührensatzung vom 08. Dezember 1999 aufgenommen wurden, pro Quadratmeter beitragsfähiger Fläche 4,45€.

 

Die von der WIBERA durchgeführte Kalkulation im Jahr 2014 hat ergeben, dass der Beitragssatz für den einmaligen Schmutzwasseranschluss auf 10,49 € pro beitragsfähigen Quadratmeter gesenkt werden kann.

Der Beitragssatz für den einmaligen Niederschlagswasseranschluss muss aufgrund der von der WIBERA durchgeführten Kalkulation auf 6,93 € pro beitragsfähigen Quadratmeter erhöht werden.

 

Die anliegende 11. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08. Dezember 1999 enthält die o. g. Veränderungen bei dem Beitragssatz für den einmaligen Schmutz- und Niederschlagwasseranschlussbeitrag.

 

Nach Empfehlung des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetags ist in § 1 der Beitrags- und Gebührensatzung, der Absatz 3 mit dem Passus:

 

 

„Die Anschlussbeiträge und Benutzungsgebühren ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück“

 

aufzunehmen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte 11. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08. Dezember 1999 zu erlassen.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

Der Finanzausschuss beschließt als Empfehlung für die Ratsversammlung:

 

"1.  Die der Vorlage anliegende 11. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08.12.1999 wird beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.

 

  2.  Die Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft."



 

 

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Anlagen

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