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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/916

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn

 

  1. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.

 

  1. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen;

 

  1. Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen

oder

  1. Beamtinnen und Beamte oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

Bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen sowie auch die daraus resultierende Erhöhung des Kreditrahmens machen den Erlass einer Nachtragssatzung erforderlich.

 

Gemäß § 8 GemHVO-Doppik muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Erträge und Aufwendungen und der Einzahlungen und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.

Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.

 

Die im Produkthaushalt veränderten Haushaltsstellen (Produktkonten) werden im Einzelnen im nachfolgenden Nachtragshaushaltsplan dargestellt und erläutert.

 

Zur besseren Übersicht und auch zur Papierersparnis wurden die Veränderungen des

1. Nachtragshaushaltsplans 2014 in Form einer Excel-Tabelle, unterteilt in Ergebnis- und Finanzplan, dargestellt.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Produktkonten wurden in einer separaten Liste zusammengefasst und liegen auch dieser Vorlage als Anlage bei.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Siehe A/B Stellungnahme der Verwaltung sowie Anlagen

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

Der Finanzausschuss beschließt, als Empfehlung für die Ratsversammlung, wie folgt:

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.
Nachträge

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

497.800

35.900

25.618.100

26.080.000

Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.348.700

959.800

25.599.200

25.988.100

Jahresüberschuss

0

0

18.900

91.900

Jahresfehlbetrag

0

0

0

0

 

 

 

 

 

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit:

 

324.300

 

28.000

 

23.354.600

 

23.650.900

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit

 

896.800

 

695.200

 

23.152.200

 

23.353.800

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

569.000

 

0,00

 

5.026.400

 

5.595.400

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

1.107.800

 

113.500

 

5.228.800

 

6.223.100

 

 

§ 2

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher  2.048.000 EUR

auf  2.542.700 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
      ermächtigungen

von bisher  350.000 EUR

auf  350.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher  16.000.000 EUR

auf 16.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

von bisher  104,93

auf 106,51

 

 

§ 3

 

  1. Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt.
  2. Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig. Von dieser Deckungsfähigkeit innerhalb eines Budgets sind die folgenden Konten ausgenommen, soweit für diese bisher (kameral) Personalausgaben im Sammelnachweis 010 veranschlagt waren:

 

50 Personalaufwendungen

501 Dienstaufwendungen und dergleichen

502 Beiträge zu Versorgungskassen

503 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung

504 Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Beschäftigte

 

Diese Konten werden zu einem eigenen Deckungskreis für Personalkosten zusammengefasst und für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

 

  1. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.



 

 

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Anlagen

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