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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/924

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Seit dem 01.03.1984 besteht zwischen der Gemeinde Heidgraben und der Stadt Tornesch ein öffentlich-rechtlicher Vertrag welcher die Zuständigkeit der Ortsentwässerung in dem Bereich des Straßenabschnittes Pracherdamm/ Bergstraße bis hinauf zu der Friedrichstr. regelt.

Im § 2 Punkt 2 dieser Vereinbarung vom 01.03.1984 heißt es, dass im Pracherdamm, Straßenabschnitt zwischen Bergstraße/Eichenweg und Friedrichstraße die Gemeinde Heidgraben die Aufgabe der Ortsentwässerung für die Bürger bzw. Grundstückseigentümer in Tornesch übernimmt. Damit gilt für die Tornescher Grundstückeigentümer am Pracherdamm das Ortsrecht der Gemeinde Heidgraben für die Abwasserbeseitigung in vollem Umfang. Gemeint war zum damaligen Zeitpunkt die Schmutzwasserentsorgung.

In dem Begriff Abwasserbeseitigung ist auch die Entsorgung des Niederschlagswasser mit inbegriffen.

Ab dem Jahr 1994 ist in Tornesch die Niederschlagswassergebühr für bebaute und befestigte Flächen eingeführt worden.

Der Graben, welcher teilweise verrohrt ist, ist Bestandteil des Tornescher Niederschlagswasserkanalnetz und wird auch durch die Stadt Tornesch unterhalten. Die Gebührenerhebung für das Niederschlagswasser erfolgt seit dem Jahr 1994 ebenfalls durch die Stadt Tornesch.

Zur Klarstellung sollte § 2 Punkt 2 der Vereinbarung in der Weise geändert werden, dass der Begriff Abwasserbeseitigung in Schmutzwasserbeseitigung geändert wird. Außerdem wird die Schmutzwasserentsorgung auch in der Straße Koppeldamm zwischen Friedrichstraße und Bahnlinie durchgeführt, so dass auch dieser Abschnitt mit aufgenommen werden sollte.

Daher ist der Passus in § 2 Punkt 2 wie folgt zu ändern:

Im Pracherdamm, Straßenabschnitt zwischen Bergstraße/Eichenweg und Friedrichstraße sowie der Straßenabschnitt Koppeldamm von der Friedrichstraße bis zur Bahnlienieübernimmt die Gemeinde Heidgraben die Aufgabe der Schmutzwasserentwässerung für die Bürger bzw. Grundstückseigentümer in Tornesch. Damit gilt für die Tornescher Grundstückseigentümer am Pracherdamm sowie am Koppeldamm das Ortsrecht der Gemeinde Heidgraben für die Schmutzwasserbeseitigung in vollem Umfang. Es kann damit nur der Amtsvorsteher des Amtes Moorrege für die Gemeinde Heidgraben in dem satzungsmäßig festgelegten Umfang für die Schmutzwasserbeseitigung Genehmigungen erteilen, Prüfungen durchführen und die festgelegten Abgaben (Beiträge und Gebühren) erheben. Die Niederschlagwasserbeseitigung bleibt von dieser Regelung unberührt.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

Die der Vorlage anliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung aufgrund des §18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung vom 22. Februar 2013 (GVOBl. Sch.-Holst. S. 72) zwischen der Gemeinde Heidgraben und der Stadt Tornesch wird beschlossen.

 

 

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Anlagen

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