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ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag der CDU - VO/14/925

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

In der Gesamtplanung „Tornesch am See“ heißt es bei den übergeordneten Planungszielen auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses unter anderem wie folgt:

 

Im Planungsgebiet „Tornesch am See“ soll eine hochwertige Wohnsiedlung mit qualitätsvoller Umfeld-Gestaltung in begehrter Stadtrandlage entstehen. Als Grundlage der Gesamtplanung bestehend aus drei Quartieren in einem zusammenhängenden Freiraum, dessen gestalteter Mittelpunkt ein Park mit Wasserfläche bildet, (…)

 

In der Begründung zum B-Plan 78 unter Punkt 7.1 heißt es unter anderem wie folgt:

 

(…) Die Grünfläche liegt nördlich des geplanten Sees und soll als größere Parkanlage attraktiv gestaltet werden und als zentraler Park für „Tornesch am See“ fungieren. Vorgesehen ist eine Geländemodellierung mit einer Aufschüttung eines künstlichen Hügels, (…) der ortsnahen Unterbringung des bei der Anlage des Sees anfallenden Erdaushubs.

 

Die Elemente der Parkgestaltung werden zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines separaten landschaftsplanerischen Entwurfes detailliert festgelegt.“ Die Grünflächen sollen auch teilweise der Regenwasserentwässerung dienen und wurden mit der entsprechenden Zweckbestimmung gekennzeichnet.

 

Um der oben genannten Idee nun folgend den Park mit Wasserfläche zu realisieren, möchte die CDU Tornesch die Planung dafür nunmehr aufnehmen. Ziel der Planung soll es sein, bei Aufstellung des B-Plans 79 die Wasserfläche nach dann geplanter Vorgabe zu integrieren.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

keine Angaben

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

keine Angaben

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

keine Angaben

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung


Um die Grundlage für einen landschaftsplanerischen Entwurf, festzulegen nimmt die Verwaltung die Planung für die Wasserfläche zu der angrenzenden Parkanlage auf. Die Ergebnisse sind in der Februar-Sitzung 2015 vorzulegen.

 

Das Gebiet für die Parkanlage mit Wasserfläche umfasst die im Entwurf des 1. Preisträgers, der Schellenberg + Bäumler Architekten GmbH, Lingner Allee 3, 01069 Dresden dargestellte Fläche.

 

Die Planung erfolgt auf Grundlage einer Wasserfläche mit einer Größe von mindestens 5.000m².

 

Die Wasserfläche ist als zentrales Element für die Öffentlichkeit von allen Seiten zugänglich zu planen.

 

Die Anlage ist so zu planen und gestalten, dass die Wasserfläche mit einem Steg für Freizeit-/ Modellbauaktivitäten zugänglich ist. Zudem soll an der Wasserfläche angrenzend die Möglichkeit bestehen, ein Café, Imbiss o. ä. zu errichten.

 

Das Ergebnis der Vor-Planung soll folgende Punkte beinalten:

 

– Aufzeigen von gesetzlichen Verpflichtungen bei der künstlichen Anlage einer solchen Wasserfläche

 

– Darstellung der Kosten für Erdaushub mit möglicher Lagerung nach Planung B-Plan 78 und ggf. Teil-Abfuhr der Restmengen

 

– Darstellung der Voraussetzungen für den dauerhaften Erhalt des Wassers in der Wasserfläche

 

– Prüfung und Aufzeigen der (rechtlichen) Möglichkeiten, die Wasserfläche als „Schwimmteich“ zu nutzen

 

 

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