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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/14/928

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Kindergartenangelegenheiten:

 

Belegungssituation in den Tornescher Kindertagesstätten

Gemäß der in den Kindergartenbeiräten mitgeteilten Belegungszahlen sind in den beiden AWO-Kindertagesstätten, der DRK-Kindertagesstätte sowie der Evangelischen Kindertagesstätte keine Neuaufnahmen mehr möglich. Zurzeit noch nicht belegte Plätze sind gemäß den bereits geschlossenen Betreuungsverträgen ab Januar bzw. Februar 2015 vergeben.

In der Evangelischen Spielstunde „Am Bonhoefferhaus“ werden lediglich 14 Kinder betreut. Eine Belegung der noch vorhandenen sechs Plätze wird nicht favorisiert, da diese Betreuungsgruppe zum 31.07.2015 eingestellt wird und keine Ressourcen bestehen, für weitere Kinder aus dieser Gruppe ab 01.08.2015 eine Versorgung im Vormittagsbereich des Evangelischen Kindergartens zu gewährleisten. In der WABE Kindertagesstätte stehen im Krippenbereich noch 5 Betreuungsplätze sowie 12 Betreuungsplätze im Elementarbereich zur Verfügung. Aufgrund verstärkter Zuzüge im Baugebiet „Tornesch am See“ ist von einer Vollbelegung dieser Einrichtung in der 1. Jahreshälfte 2015 ist auszugehen (verstärkte Bezugsfertigkeit von Wohneigentum).

 

Der Wartelistenabgleich für das Kindergartenjahr 2015/2016 findet am 26. November 2014 statt. Ergebnisse hieraus sowie evtl. erforderliche Maßnahmeplanungen sollen in der Februarsitzung 2015 des Ausschusses mitgeteilt werden.

 

„KiTa-Taler“-Gewährung für Kinder, die in einer Tagespflegestelle betreut werden

Entsprechend der ab dem 01.01.2014 gültigen Richtlinien der Stadt Tornesch über die freiwillige Förderung von Kindern, die in einer Tagespflegestelle betreut werden, entfällt die Gewährung des Zuschusses pro Betreuungsstunde und wird durch die Gewährung des pauschalierten KiTa-Talers analog eines zeitlich vergleichbaren Betreuungsumfanges in einer Kindertagesstätte ersetzt. Derzeit liegen der Verwaltung insgesamt 41 Anträge für eine Zuschussgewährung vor. Aufgrund der zahlreichen Anträge besteht beim Kreis Pinneberg ein erheblicher Bearbeitungsrückstand der Anträge auf Gewährung des Differenzkostenausgleiches. Dies führt u.a. dazu, dass bislang erst sechs Anträge über die Gewährung des KiTa-Talers bei Betreuung in TP abschließend bearbeitet werden konnten. Vielfach erhalten Eltern vom Kreis Pinneberg keine Förderung, weil nicht die Mindestbetreuungszeit von täglich 4 Stunden an 5 Tagen in Anspruch genommen wird. Ein weiterer, viel häufiger eintretender Ablehnungsgrund, besteht darin, dass Eltern ihr „Wunsch- und Wahlrecht“ nutzen und  auf die Fortsetzung der Tagespflege „bestehen“, bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat, um danach einen Elementarplatz in der „Wunschkindertagesstätte“ am Wohnort zu erhalten. Nachdem die Kinder sich eingewöhnt haben, möchten die Eltern verständlicherweise nicht nach kurzer Zeit eine Veränderung herbeiführen.

Beim Kostenausgleich für die Fremdunterbringung von Kindern in Kindertagesstätten besteht für die Wohnsitzkommune auch die Verpflichtung,  diese Zustimmung auch für die gesamte Entwicklungsperiode (entweder Krippenzeit oder Elementarzeit) auszusprechen.

 

Kostenvergleich Neubau oder Sanierung der DRK-Kindertagesstätte in der Friedlandstraße

In der letzten Sitzung war die Verwaltung gebeten worden zu prüfen, ob ein Kindergartenneubau unter Einbeziehung des Parkplatzes des TC Tornesch möglich wäre. Das Ing. Büro Frank Haartje hat zwischenzeitlich in einer Grobplanung dargestellt, dass unter Berücksichtigung der Grundflächen die Möglichkeit für einen Neubau gegeben ist. Der TC Tornesch hat auch sein Einverständnis für die Zurverfügungstellung des Parkplatzes erteilt, sofern an anderer Stelle Parkraum zur Verfügung gestellt wird und die Platzsanierung im Frühjahr mittels schwerer Fahrzeuge möglich bleibt. Dieses hat Herr Haartje zugesichert. Zeitgleich sollte in Erfahrung gebracht werden, ob für einen Neubau ggfs. anteilige Fördermittel gewährt werden könnten. Die nach dem Telefonat per  Email  bestätigte Anfrage an den Kreis Pinneberg wurde leider noch nicht beantwortet. Deshalb wird die Vorstellung der Grobplanung und Kostendarstellung für einen eventuellen Kindergartenneubau in der Friedlandstraße in der Sitzung im Februar 2015 vorbereitet werden.

Um nach einer dann getroffenen Entscheidung für Neubau oder Sanierung sofort in die Planung einsteigen zu können, wird verwaltungsseitig empfohlen einen Betrag in Höhe von 50.000,-- € in den Haushalt einzustellen. Hierbei ist auch zu entscheiden, ob diese Planungskosten in den Haushalt der GGT oder der Stadt Tornesch eingestellt werden sollen. Zu bedenken ist auch, dass sowohl bei Neubau als auch Sanierung der Restwert und die vorzeitige Rückgabe des Erbbaurechtes an das DRK zu entschädigen ist. Geeinigt war mit dem DRK-Kreisverband ein Wertausgleich in Höhe von 14.785,86 € und eine Entschädigung für den vorzeitigen Heimfall des Erbbaurechtes in Höhe von 173.000,-- €. Dabei sollte die betriebsfertige Übergabe der entweder sanierten oder neu erbauten Kita am 01.08.2016 erfolgen. Derzeit wird jedoch vorgeschlagen erst in 2015 die Überdachung der Tennisplätze baulich umzusetzen, so dass nach paralleler Planung der Baumaßnahme Kita, mit dem Baubeginn Anfang 2016 zu rechnen ist. Dann würde der vom DRK angestrebte Fertigstellungstermin allenfalls bei einer Sanierung der Einrichtung zu halten sein.

Die Ergebnisse aller dazu durchgeführten Prüfungen werden in der Sitzung im Februar 2015 vorgelegt werden.

 

Gewerbemietvertrag für das Stadtteilbüro

Angesichts der Laufzeit des für 25 Jahre zu schließenden Pachtvertrages wurde ein Rechtsanwaltsbüro mit der rechtlichen Prüfung des Entwurfes für einen Pachtvertrag beauftragt. Zusammen mit der Verwaltung wurde danach ein Entwurf für einen Gewerbemietvertrag erarbeitet, der zwischenzeitlich der EFVA Baubetreuungs- und Unternehmensberatung GmbH sowie dem Vorstand der WABE zur Prüfung vorgelegt wurde. Unklar ist leider immer noch die Höhe der Miete, da immer noch nicht alle Schlussrechnungen vollständig vorliegen. Angesichts der Tatsache, dass die Stadt Tornesch das Stadtteilbüro zwischenzeitlich voll umfänglich nutzt, wurde eine Abschlagszahlung auf die ausstehende noch in der Höhe abschließend zu verhandelnde Miete in Aussicht gestellt. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass die WABE gemäß Beschluss der Ratsversammlung vom 18.06.2013             zugesichert wurde, dass die Stadt Tornesch als zukünftige Mieterin von den Baukosten durch Zahlung einer Kosten deckenden Miete freihalten wird. Sobald die letzten Abrechnungen vorliegen, kann die Kosten deckende Miete kalkuliert und verhandelt werden.

 

Entwurf einer Benutzungsordnung für das Stadtteilbüro

Mit einer Benutzungsordnung sollte auch das Entgelt für die Nutzung des Stadtteilbüros festgesetzt werden. Da die Mietvertragsverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, konnte folglich auch die Benutzungsordnung noch nicht abschließend erstellt werden. Ein erster Entwurf, in den jedoch noch nicht die Höhe des Nutzungsentgeltes aufgenommen werden konnte, ist beigefügt. Dazu wäre zu prüfen, ob in bestimmten Fällen bei Anmietung des Stadtteilbüros auch Kautionen gefordert werden sollten.

 

Belegung des Stadtteilbüros

Wegen des weiteren Zustroms von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und der Planung von Integrationsmaßnahmen soll das Stadtteilbüro zunächst an den Vormittagen der Woche frei gehalten werden. In den Nachmittags- und Abendstunden finden VHS-Kurse, die Tagesmüttervermittlung sowie Treffen der Ü60-Gruppe statt. Die VHS zahlt für die Raumnutzung vorerst den üblichen Betrag für die Nutzung von Schulräumen an die Stadt Tornesch.

 

Betreuung von I-Schülern der KGS am Übergang von der Schule in den Beruf

Die Schulleiterin der KGS, Frau Wittmaack, stellte am 15.09.2014, einen Antrag auf Begleitung von derzeit 10 Schülerinnen und Schülern des 8. Jahrganges zur Sicherstellung des Überganges von der Schule in den Beruf.

Bei Schließung der Wilhelm-Busch-Schule wurde beschlossen, dass die schülerbegleitende Hilfe (SBH) für die Tornescher Kinder auch an der KGS fortgesetzt wird. Das ist seinerzeit auch so geschehen. Die Landesförderung hierzu war seinerzeit schon im Jahr 2007 ausgelaufen, so dass nach diesem Beschluss eine freiwillige Leistung gewährt wurde.

Zwischenzeitlich werden an der KGS alle Jahrgänge unterrichtet und wie bekannt, werden an der Schule Tornescher und Uetersener Kinder unterrichtet, so dass der am Übergang seinerzeit gefasste Beschluss, für die Tornescher Kinder diese Beratungsleistung weiter vorzuhalten, zu überprüfen ist. Eine Untersuchung hat ergeben, dass die Stadt Uetersen die Betreuung der I-Kinder als freiwillige Leistung vornehmlich an der Geschwister-Scholl-Schule sicherstellt. Zudem werden 4 Wochenstunden dieser Betreuungsleistung an der Rosenstadtschule erbracht und der verbleibende Stundenanteil dieser beschäftigten sehr versierten Ganztagskraft wurde an die Gemeinschaftsschule in Moorrege vergeben. Bislang hat Dieter Krüger mit einem geringeren Anteil die Betreuung und Beratung dieser I-Kinder insoweit sichergestellt, dass vorgegebene Termine für psychologische Tests und Schulanmeldungen eingehalten wurden. Der Besuch von Praktikumsstellen sowie die nachschulische Betreuung waren jedoch mit den zur Verfügung stehenden Personalstunden nicht sicherzustellen. Herr Krüger berichtete in diesem Zusammenhang über eine Rücksprache mit dem zuständigen Schulrat des Kreises Pinneberg, wonach eigentlich die Sonderschullehrerinnen und –lehrer diese Aufgabe wahrzunehmen haben. Es ist jedoch bekannt, dass die Förderstunden für Kinder mit Integrationsbedarf an den Regelschulen sehr knapp bemessen sind und so in Frage zu stellen ist, ob der Bedarf tatsächlich gedeckt ist.

Jedoch ist über den von der Schulleitung gestellten Antrag zuerst in der nächsten Sitzung des Schulverbandes der Klaus-Groth-Schule zu beraten. Sofern diese freiwillige Leistung gewährt werden soll, müsste eine zusätzliche Stelle für eine/n Sozialpädagog/en/in eingeworben werden. Der notwendige Stundenanteil würde sich auf ca. eine halbe Stelle erstrecken. Möglich wäre es eine volle Stelle auszuschreiben, weil es aufgrund fehlender geeigneter Bewerber/innen bislang auch noch nicht möglich war die 2. halbe Stelle im Jugendzentrum zu besetzen. So könnten diese Personalbedarfe zusammengefasst werden und vielleicht wäre die Ausschreibung einer Vollzeitstelle mit einem höheren und besseren Bewerberkreis gesegnet. Fakt ist, dass schon jetzt durch die Vielzahl der eröffneten Kindertagesstätten und den Ausbau der Schulsozialarbeit der Markt von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern leergefegt ist. Die halbe Stelle für die Betreuung der I-Kinder würde zulasten des Haushaltes der KGS gehen. Da die Stadt Tornesch die Geschäftsführung für die KGS vornimmt, würde auch die  Personalanstellung bei der Stadt Tornesch erfolgen.

 

Verleihung des Professor Miethke- Förderpreises an die Regionale Volks- und Schulsternwarte Tornesch (RVST) e.V.

Der Verein hat sich bei der Schleswig-Holsteinischen Universität-Gesellschaft um einen Wissenschaftspreis beworben. Eingereicht wurde eine Untersuchung zum Thema „Die Mondfinsternis vor 315 Jahren, beobachtet in Kiel und Hamburg“. Die vorgegebene Rahmenthematik war „Der Himmel über Schleswig-Holstein. Projekte zu Astronomie und Meteorologie“.

Gemeinsam mit einem anderen Preisträger wird der RVST am 14.11.2014 in der Aula der Klaus-Groth-Schule der Preis in einer Verleihung überreicht werden.

Die Untersuchung wird vor und in der Ausschusssitzung zur Ansicht ausliegen.

 

Antrag der CDU-Fraktion auf Errichtung einer Bedarfsampel an der Sportanlage „Torneum am Großen Moorweg

In der Anlage ist der Antrag der CDU-Fraktion vom 10.10.2014 beigefügt, in dem die CDU-Fraktion die Notwendigkeit einer Bedarfsampel darlegt.

Vor Versendung der Ausschussunterlagen wurde Rücksprache mit Vertretern der CDU-Fraktion gehalten und gemeinsam festgestellt, dass die Entscheidung über die Errichtung einer Bedarfsampel in den Zuständigkeitsbereich des Bau- und Planungsausschuss gehört und deshalb dieser Antrag auf die  Tagesordnung der Sitzung am 03.11.2014  dieses Ausschusses gesetzt werden wird.

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Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Anlagen

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