Beschlussvorlage - VO/14/933
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf einer Benutzungsordnung für das Stadtteilbüro in der Pommernstr. 99
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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27.10.2014
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
In der Anlage befindet sich ein Entwurf für eine Benutzungsordnung für das Stadtteilbüro.
Leider können Kosten deckende Nutzungsgebühren noch nicht ermittelt werden, weil der Gewerbemietvertrag einschließlich Festsetzung der monatlich zu leistenden Miete noch nicht endverhandelt ist. Dies war bislang nicht möglich, weil Schlussrechnungen (teilweise bestritten vom Bauherrn)für die abschließende Festsetzung der Herstellungskosten teilweise noch nicht vorliegen. Zudem darf darauf hingewiesen werden, dass der Mietvertrag eine Laufzeit von 25 Jahren wegen der langfristigen Finanzierung zur Einwerbung von günstigen Kreditmitteln geschlossen werden soll. Aus diesem Grund war es erforderlich einen Entwurf für einen Pachtvertrag rechtsanwaltlich prüfen zu lassen. Die Prüfungsergebnisse wurden zwischenzeitlich an das von WABE beauftragte Unternehmen, EFVA Baubetreuungs- und Unternehmensberatungs-GmbH, übermittelt und um einen weiteren Gesprächstermin für gemeinsame Abstimmungen sowie Klärung der Mietkalkulation gebeten. Aufgrund des Wunsches einiger Ausschussmitglieder eine Benutzungsordnung für das Stadtteilbüro zu verabschieden, wurde anliegender Entwurf gefertigt. Leider können noch keine Angaben zur Kosten deckenden Nutzungsgebühr gemacht werden. Weiter ist durch den Ausschuss zu entscheiden, auf welche Gruppen bzw. welchen Personenkreis die Nutzung begrenzt werden soll und für welche eine Kostenpflicht entstehen soll. Hierzu wird verwaltungsseitig um Vorschläge gebeten, die in den beigefügten Entwurf aufgenommen werden können.
Sobald die Mietkalkulation und die Kosten aus dem ebenfalls noch nicht vorliegenden Servicevertrag für die Reinigung vorliegen, wird im Rahmen der Kalkulation der Nutzungsgebühr erneut über die Benutzungsordnung zu beraten sein.
Bis dahin wird verwaltungsseitig empfohlen, den Nutzerinnen und Nutzern eine Gebühr in Höhe von 1,66 €/Std. für die Nutzung von Schulraum zu berechnen, damit keine rückwirkende Belastung bis zum Abschluss des Mietvertrages erfolgen muss.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Dem Entwurf für eine Benutzungsordnung für das Stadtteilbüro in der Pommernstraße 99 in Tornesch wird zugestimmt. Die Verwaltung wird gebeten, die Verhandlungen zum Abschluss des Gewerbemietvertrages abzuschließen und aus der daraus ersichtlichen Miete nebst Nebenkostenvorauszahlungen sowie den Kosten aus dem Servicevertrag für die Reinigung einen Vorschlag für die Bemessung der Nutzungsgebühr zu erarbeiten und den damit vervollständigten Entwurf zur Sitzung im Februar 2015 erneut zur Beratung vorzulegen. Bis dahin wird die Verwaltung gebeten, den Nutzerinnen und Nutzern eine Gebühr in der Höhe der bislang für die Nutzung von Schulräumen der Stadt Tornesch in Höhe von 1,66 €/Std. in Rechnung zu stellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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195,3 kB
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