Beschlussvorlage - VO/14/934
Grunddaten
- Betreff:
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Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für die Anlage einer Außenspielfläche für die Krippenkinder der AWO-Kindertagesstätte Lüttkamp
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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27.10.2014
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Während der Sitzung des Beirates der AWO-Kindertagesstätte „Lüttkamp“ am 08.10.2014 hat die Einrichtungsleiterin Frau Katrin Elsner die Beiratsmitglieder darüber in Kenntnis gesetzt, dass unter Berücksichtigung der gültigen Vorgaben der Landesverordnung für Kindertagesstätten für Krippengruppen ein besonderes, vom Elementarbereich getrenntes Außengelände vorzuhalten ist. Zu Beginn der Betreuung in der AWO-KiTa-„Lüttkamp“ vor rd. 20 Jahren wurden lediglich 5 Kinder unter 3 Jahren in einer Familiengruppe betreut. Hierfür war die Einrichtung eines separierten Außengeländes nicht erforderlich. Aufgrund des umgesetzten Ausbaus der Krippenbetreuung sind in dieser Einrichtung zwischenzeitlich 2 Krippengruppen mit jeweils 10 Plätzen eingerichtet, sodass Handlungsbedarf besteht. Im Rahmen einer Sofortmaßnahme wurde zwischenzeitlich ein Bereich mittels Einzäunung abgegrenzt. Jedoch stehen als Spielmöglichkeit lediglich ein Kleinspielgerät sowie eine Sandkiste zur Verfügung. Es wird angeregt, das Außengelände für die Krippenkinder mit einer Spielkombination speziell für diese Altersgruppe zu ergänzen. Lt. vorliegender Preisumfrage betragen die Kosten für das favorisierte Spielgerät rd. 5.000,00 €. Hinzu kommen die Kosten für Gestaltung des Geländes sowie Lieferung und Montage. Der Antrag der AWO Unterelbe gGmbH einschließlich Kostendarstellung liegt zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung leider noch nicht vor, werden jedoch vermutlich zur Sitzung in Form einer Tischvorlage ergänzt.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Die Kosten der Gesamtmaßnahme werden auf rd. 10.000,00 € eingeschätzt. Eine Berücksichtigung dieses Investitionskostenzuschusses an die AWO Schleswig-Holstein gGmbH im Finanzplan für das Haushaltsjahr 2015 ist noch nicht erfolgt und wäre bei positiver Maßnahme im Rahmen der kommunalen Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr noch vor der Finanzausschuss-Sitzung zu ergänzen.