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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/939

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit

   2. Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der Offene Ganztag wurde vor einem Jahr an der Johannes-Schwennesen-Schule etabliert und wird gut angenommen. Das Mittagessen wird in der angrenzenden Schützenhalle ausgegeben. Dabei wurde festgestellt, dass die örtlichen Gegebenheiten in der Schützenhalle nicht den Anforderungen einer kindgerechten Umgebung entsprechen. Bereits in diesem Haushaltsjahr wurden über den 1. Nachtrag bereits 10.000 € bereitgestellt um kurzfristig erste Schallschutzmaßnahmen vornehmen zu können.

 

Bisher wurde die Mittagsausgabe im Schützenhaus mit vorhandenen Bordmitteln organisiert oder Beschaffungen so getätigt, dass sie auch anderenorts nutzbar wären. Langfristig stellt sich jedoch die Frage, ob das Mittagessen auch auf Dauer im Schützenhaus eingenommen werden soll. Für das kommende Haushaltsjahr 2015 wurden Mittel für die Einhausung der Toilettenanlage eingeplant.

Vor der Einführung des Offenen Ganztags wurde schon einmal darüber nachgedacht, ob diese Einhausung nicht mit einem Mensaanbau kombiniert werden könnte und erste Planungsunterlagen und Kostenschätzungen wurden erstellt. Nach erfolgreicher Einführung des Ganztages sollte noch einmal über einen möglichen Anbau beraten werden. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage und der vergangenen Beschlüsse, dass die Stadt Tornesch in den Jahren 2013 und 2014 nur dann neue Investitionen vornehmen darf, wenn diese nicht über zusätzliche Bankenkredite finanziert werden, soll hier zunächst eine grundsätzliche Entscheidung getroffen werden, wo die Mittagsverpflegung zukünftig auf Dauer stattfinden soll.

 

Hierzu gibt es derzeit verschiedene Möglichkeiten:

  • Verbleib im Schützenhaus

Die Kooperation mit dem Schützenverein funktioniert gut. Es macht Sinn vorhandene Ressourcen zu nutzen und so auch den Verein weiter zu unterstützen. Wenn die Räumlichkeiten auf Dauer genutzt werden sollen, sollten die Räumlichkeiten auch dringend den Bedürfnissen der Schule angepasst werden. Es sind noch keine detaillierten Planungen vorgenommen worden, jedoch sollten folgende Maßnahmen in Angriff genommen werden:

  • Sanierung der WC-Anlage und ggf. der Wasserleitungen
  • Akustikdecke und ggf. Beleuchtung, wenn Decke verändert wird
  • Fenster
  • Tresen und Anpassung der Küche
  • Neues Mobiliar (Tische, Stühle, Schränke auch für Inventar des Schützenvereins)
  • Trennwände.

 

Alle Maßnahmen sind mit dem Schützenverein abzustimmen. Dieser hat signalisiert, dass er kompromissbereit ist und auch in der Vergangenheit konnten gemeinsam Lösungen gefunden werden. Dennoch handelt es sich bei der Schützenhalle nicht um städtisches Eigentum. Dies bedeutet, dass alle investiven Maßnahmen, die am Gebäude vorgenommen werden, als Zuschuss zu gewähren sind, der bestenfalls mit der Miete für die Nutzung verrechnet werden kann. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein älteres Objekt, dessen Status nicht bekannt ist. Hier könnten über die nächsten Jahre Reparaturen erforderlich werden, die mit einem möglichen Neubau in Relation zu setzen wären.

Kostenschätzungen fehlen, auch die Bausubstanz wurde noch nicht begutachtet, dennoch werden allein die o.g. Arbeiten mit ca. 100.000- 150.000 € zu veranschlagen sein.

 

  • Anbau an das Schulgebäude

Zwar hat sich der Begriff Mensaanbau bereits etabliert, dennoch handelt es sich bei dem geplanten Anbau vielmehr um eine Räumlichkeit, in der das Mittagessen eingenommen werden kann. Das Essen kann hier, wie im Schützenhaus auch, aber nicht zubereitet, sondern nur erwärmt werden.

Dies ist die von der Schule favorisierte Lösung, denn dieser Raum kann auch vormittags und nachmittags im Ganztag genutzt werden und die räumliche Situation an der Schule dadurch entlasten.

Die in der Anlage beigefügte Planung würde hier 810.000 € kosten. Jedoch sind hierin bereits die Kosten für die Einhausung im Wert von 170.000 € enthalten. Es verbleibt ein Investitionsvolumen von zusätzlich 640.000 €.

 

Selbst, wenn ein Anbau erst in den nächsten Jahren realisierbar wäre, so können die bereits in diesem Jahr noch zu realisierenden Schallschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung erfolgen. Dies wäre auch für die Schule eine geeignete Lösung, wenn diese absehen kann, wann mit einer endgültigen Lösung zu rechnen wäre.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Hier soll nur eine grundsätzliche Entscheidung über die weitere Planung getroffen werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

Der Ausschuss empfiehlt aus Kostengründen die langfristige Nutzbarkeit der Schützenhalle zu prüfen und eine langfristige Vereinbarung mit dem Schützenverein vorzubereiten.


 

 

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Anlagen

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