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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/940

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A: Sachbericht

Die B-Planänderung dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Tennishalle auf der bestehenden Tennisanlage und wird im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt

.

Der Aufstellungsbeschluss mit der Freigabe zur frühzeitigen Beteiligung wurde am 02.12.2013 gefasst. Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (04.02.14) und der frühzeitigen Behördenbeteiligung (18.12.13 – 20.01.14) erfolgte die Beauftragung eines schalltechnischen Gutachtens zu den sich auf Grund der Planänderung veränderten Sportlärm-Emissionen.

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

 

Im Vergleich zum vorherigen B-Planentwurf wird das für die Tennishalle vorgesehene Baufenster vergrößert und schließt direkt an das vorhandene Baufenster nach Westen (KGS-Sporthalle) und Norden (Vereinsheim Tennisclub) an. Auf diese Weise wird eine hohe Flexibilität bei der späteren detaillierten Ausrichtung der Tennishalle erreicht.

 

Das schalltechnische Gutachten berücksichtigt zwei Varianten auf der Ostseite der Tennisanlage:

  • Eine rechteckige Gebäudekubatur im südöstlichen Bereich,
  • eine L-förmige Gebäudekubatur im östlichen Bereich

Beide Varianten ermöglichen eine Reduzierung bzw. Aufhebung der im status quo festgesetzten Lärmschutzanlage zwischen Paul-Klee-Weg und Tennisanlage.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

eine Umweltprüfung ist bei dem B-Plan der Innenentwicklung (gem. § 13a BauGB) nicht erforderlich.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird durch den FD Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Zusammenstellung vom 10.10.2014 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 10.10.2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf und die Begründung der 2. Änderung des B-Plan 67 für das Gebiet südlich der Friedlandstraße in einer Tiefe von ca. 80 bis 180 m und westlich des Paul-Klee-Wegs in einer Tiefe von ca. 80 m werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

 

 

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Anlagen

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