Beschlussvorlage - VO/14/944
Grunddaten
- Betreff:
-
Energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses "Alte Ahrenloher Schule"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Marion Grün
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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03.11.2014
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Nachdem die Feuerwache Ahrenlohe durch den Anbau optimiert werden konnte, steht an diesem Standort in Betrachtung des Gesamtensembles noch die Entscheidung aus, wie mit der Alten Ahrenloher Schule weiter verfahren werden soll.
Im Jahr 2012 wurde zunächst durch Inaugenscheinnahme festgestellt, dass zahlreiche Bauschäden sowohl in den vermieteten Wohnungen als auch in den Gemeinschaftsräumen Sanierungsmaßnahmen erforderlich machen.
Die Verwaltung hatte daher zu den Haushaltsberatungen im vergangenen Jahr vorgeschlagen, für das Haushaltsjahr 2014 einen Betrag von 150.000,-€ für Sanierungsmaßnahmen einzustellen und die bereits für das Jahr 2013 bereitgestellten Mittel in Höhe von 100.000,-€ in das Haushaltsjahr 2014 zu übertragen.
Diesem Vorschlag ist die Ratsversammlung insofern gefolgt, als dass sie die Mittel zwar bereitgestellt, diese jedoch mit einem Sperrvermerk versehen hat. Dieser Sperrvermerk kann nur nach Vorlage eines konkreten Sanierungskonzeptes und erneuter Beratung durch den Finanzausschuss aufgehoben werden.
Beschlussgemäß hat die Verwaltung die konkreten Planungen im Jahr 2014 aufgenommen.
Eine Untersuchung der Gebäudesubstanz hat im Wesentlichen folgende Schäden aufgezeigt:
Aufsteigende Grundfeuchte
Rissbildungen im Mauerwerk
Schädigungen der Grundleitungen
Den genauen Sanierungsumfang entnehmen Sie bitte dem anliegenden Bericht des Planungsbüros PBV.
Aufgrund der Gebäudestruktur, die in ihrer Gesamtheit eine klassische Anordnung für eine Dorfschule aus dem frühen 20. Jahrhundert aufweist und mit ihrem historischen Erscheinungsbild ein Stück Kultur und Charakter des dörflichen Lebens in Ahrenlohe im beginnenden 20.Jahrhundert dokumentiert, ist der Erhalt dieser Anlage in seiner Gesamtheit von allgemeinem Interesse. Verbunden mit einer künftigen attraktiven Nutzung, die dem heutigen dörflichen Leben in Ahrenlohe entspricht, ist die Alte Ahrenloher Schule sogar in den Focus der AktivRegion Pinneberger Marsch und Geest gerückt.
Für die neue EU-Förderperiode von 2014 – 2020 stehen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds mehr Mittel für die Förderung ländlicher Räume zur Verfügung als in den Jahren zuvor. Ab 2015 können die AktivRegionen über diese Fördermittel verfügen, vorausgesetzt, es existiert eine Integrierte Entwicklungsstrategie (IES), in der die Förderschwerpunkte, Kernthemen und Entwicklungsziele verankert sind.
Die AktivRegion Pinnerberger Marsch und Geest sieht die geplante energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses als ein mögliches Projekt innerhalb ihrer IES unter dem Kernthema Daseinsvorsorge „Ortskerne zukunftsfähig gestalten“. Dort sind solche Fördermaßnahmen angesiedelt, die
- Konzepte und nicht intensive Maßnahmen zur Ortskernentwicklung
- Konzentration von Angeboten und Funktionen in den Ortskernen
- Verbesserung der Versorgung und Betreuung von Menschen
- Erhalt ortsbildprägender Gebäude durch neue Funktionen
- Verbesserung der Mobilität
beinhalten.
Nach Erörterung und Vorstellung des beabsichtigten Sanierungs- und Nutzungskonzeptes für das Dorfgemeinschaftshaus wird dieses Projekt von der AktivRegion Pinneberger Marsch und Geest als so bedeutsam eingestuft, dass es als sogenanntes Starterprojekt zur Umsetzung in 2015 ausgewählt werden könnte. Zwar entsteht hierdurch noch keine Fördergarantie, Sinn und Zweck eines Starterprojektes ist es jedoch, im besonderen Maße den inhaltlichen Schwerpunkt des Kernthemas zu verdeutlichen. Dabei liegt die Förderquote bei max. 80% der förderfähigen Kosten höchstens jedoch 100.000,-€.
Angesichts der als äußerst realistisch einzuschätzenden Möglichkeit erhebliche Zuwendungsmittel für die geplanten Maßnahmen zu erhalten, ist der Zeitpunkt für die Durchführung der energetischen Sanierung in 2015 günstig. Für eine weitere Ausarbeitung des bisherigen Sanierungskonzeptes und der Beantragung der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds - rechtzeitig im Januar 2015 - ist jedoch die Freigabe der gesperrten Haushaltsmittel erforderlich.
Neben dem o.g. Sanierungskonzept ist dieser Vorlage auch das vorläufige künftige Nutzungskonzept des Dorfgemeinschaftshauses beigefügt, wie es auch der AktivRegion für ihre Einschätzung vorgelegt wurde.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Die Kosten der erforderlichen Maßnahmen werden z.Zt. mit ca. 350.000,-€ beziffert. Unter der Voraussetzung den zulässigen Förderrahmen voll auszuschöpfen, sind die für 2013 und 2014 bereitgestellten Haushaltsmittel auskömmlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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156,2 kB
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