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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/949

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Mit der Planung soll die Erweiterung eines Gewerbebetriebes am Großen Moorweg und weitere Wohnnutzungen am Kleinen Moorweg ermöglicht werden. Der dazwischenliegende Bereich soll als Übergangsbereich zwischen gewerblicher und Wohnnutzung planerisch geordnet werden. Über die Planung wurde am 01.09.2014 zuletzt beraten, der Bau- und Planungsausschuss hat dort die Abwägung zur öffentlichen Auslegung vorgenommen (Abwägungstabelle vom 22.08.2014) und fasste auch den Beschluss zur erneuten Auslegung, die auf Grund von Änderungen am Planentwurf erforderlich geworden war. Diese erneute Auslegung hat zwischenzeitlich vom 11.09.-13.10.2014 stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Abwägungstabelle des beauftragten Planungsbüros zu entnehmen, eine erneute Änderung des Planentwurfes ist nicht erforderlich. 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

Entfällt

 


 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird von den Büros Maysack-Sommerfeld Stadtplanung und Zumholz Landschaftsarchitektur in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 22.08.2014 und 16.10.2014 geprüft. Die Zusammenstellungen vom 22.08.2014 und 16.10.2014 sind Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung die 4.Änderung des Bebauungsplans 52 „Westl. Großer Moorweg“ für das Gebiet östlich des Kleinen Moorwegs, westlich des Großen Moorwegs und südlich des Schäferwegs in einer Tiefe von ca. 440 m, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Anlagen

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