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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/969

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Niederschlagwassergebühr beträgt seit dem 01.01.2014 für die ersten 150 m² Niederschlagsfläche 111,00 € und für jeden weiteren m² 0,74 €. Die von der WIBERA durchgeführte Nach- und Vorkalkulation der Niederschlagwassergebühr hat ergeben, dass diese Gebühr auf 87,00 € für die ersten 150 m² und für jeden weiteren m² auf 0,58 € gesenkt werden kann. Hintergrund ist hier u. a. die Gebührenüberdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 340.159,66 €, die in den nächsten Jahren verrechnet werden müssen. Bei einer entsprechenden Festsetzung der Gebühr werden 96.719,89 der Überdeckung in 2015 aufgebraucht.

 

Die Schmutzwassergebühr beträgt seit 01.01.2014 unverändert 2,42 €/m³. Die Nach- und Vorkalkulation hat ergeben, dass die Schmutzwassergebühr bei gleichbleibender Grundgebühr konstant bleiben kann.

 

Die anliegende 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08. Dezember 1999 enthält die o. g. Veränderung bei der Niederschlagwassergebühr.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08. Dezember 1999 zu erlassen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

"1.Die der Vorlage anliegende 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08.12.1999 wird beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.

 

  2.Die Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft."



 

 

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Anlagen

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