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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/930-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Dem Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen wurde in der Sitzung am 27.10.2014 bereits mitgeteilt, dass der Vertrag zwischen dem Kreis Pinneberg und den Familienbildungsstätten zur Ausbildung und Vermittlung von Tagespflegestellen zum 31.12.2014 ausläuft. Bislang hatte der Kreis Pinneberg 173.800,-- € und die Kommunen hatten 235.051,-- € der Kosten  übernommen. Im Zuge der Neuverhandlungen für die nächsten 5 Jahre ab 2015 hatten die Kommunen den Wunsch geäußert, ein schlankes Verteilungsverfahren zu verabreden und darüber hinaus diesmal den höheren Anteil durch den Kreis Pinneberg sicherstellen zu lassen.

 

In drei Arbeitsgruppensitzungen, an der auch die Verfasserin der Vorlage teilgenommen hat, wurden folgende Regelungen für die nächsten 5 Jahre getroffen:

  • 3 Ausbildungsgänge zu Tagespflegepersonen werden durchgeführt
  • Pro Vermittlung eines Tagespflegeverhältnisses werden 6 Stunden angerechnet
  • Für Kinder mit besonderen Betreuungsbedarfen wird ein zusätzlicher Aufwand von 4 Stunden berücksichtigt
  • Ab 2015 trägt der Kreis Pinneberg 55% der Kosten und die Kommunen 45 %
  • Planungssicherheit für die Jahre 2015 bis 2019
  • Revision nach Ablauf von 3 Jahren; Anpassung des festgelegten Budgets in Höhe von 448.100,-- € bei erheblichen Mehrkosten
  • Verteilungsmaßstab auf die Kommunen:

70% der unter 3-Jährigen nach der Einwohnerzahl lt. amtlicher Statistik für die Meldung an die Kita-Aufsicht jeweils zum Stichtag des 31.12. des Vorjahres und 30% nach der tatsächlichen Inanspruchnahme

 

Dies sind die Grundlagen zum Abschluss des Vertrages  für die Ausbildung und Vermittlung in Tagespflege.

 

Zusätzlich hat die Arbeitsgruppe festgelegt, dass der Kreis Pinneberg die Verteilung der kommunalen Anteile an die Familienbildungsstätten vornimmt. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass hierfür keine Verwaltungskosten in Rechnung gestellt werden, deshalb wurde ein sehr schlankes Verfahren gewählt, das in den anliegenden Vertrag eingearbeitet wurde.

Verwaltungsseitig wird empfohlen, diesen Vertrag mit dem Kreis Pinneberg abzuschließen, da er grundsätzlich Planungssicherheit für das das Angebot Tagespflege bietet und gleichzeitig das für die Familienbildungsstätten bisherige sehr aufwändige Verfahren erheblich vereinfacht, weil nur noch der Kreis Pinneberg Ansprechpartner für die Familienbildungsstätten ist. Gleichwohl haben die Kommunen natürlich das Recht, die Familienbildungsstätten zu einem Bericht aus der Arbeit in den Ausschuss einzuladen. Es entfallen jedoch die jährlichen Antragstellungen und reduziert auch die Arbeit in den Kommunen auf eine Überweisung an den Kreis Pinneberg pro Jahr für diese Aufgabe.

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Im Rahmen des Vertragsneuabschlusses hat der Kreis Pinneberg die erforderlichen Mittel neu kalkuliert. Sie betragen ab 2015 jährlich 448.100,-- €, wovon sich der Anteil der Kommunen auf 201.700,-- € beläuft. Nach vorliegendem Datenmaterial hat der Kreis Pinneberg für Tornesch einen Anteil in Höhe von 8.895,46 € - vorbehaltlich eines gleichbleibenden Verteilungsschlüssels-  für die nächsten 5 Jahre ermittelt. Enthalten sind nunmehr auch die Kosten für Vor-Ort-Beratung mit Ausnahme der Miete, die sich Uetersen und Tornesch teilen werden. Bislang hat die Stadt Tornesch insgesamt 8.085,41 € (jährl. Zuschuss an Familienbildungsstätte:  5.546,27 € und Vor-Ort-Vermittlung:  2.539,14 €) gezahlt.
 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

1. Dem Abschluss des im Entwurf vorliegenden Vertrages zwischen dem Kreis Pinneberg und der Stadt Tornesch über die Finanzierung der Wahrnehmung der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen und die Vermittlung von Tagespflegeverhältnissen durch die AG der Familienbildungsstätten für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2019 wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung ist berechtigt, offensichtliche Unrichtigkeiten im Vertrag vor Unterzeichnung zu korrigieren.

 

 

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Anlagen

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