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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/967-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 95 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

 

1. des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrages

 

a) der Erträge und der Aufwendungen im Ergebnisplan des Haushaltsjahres,

 

b) der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus der

     Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit im Finanzplan des

    Haushaltsjahres,

 

c) der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-

    maßnahmen (Kreditermächtigung),

 

d) der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen (Verpflichtungsermächti-

    gungen), die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und

    Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,

 

2. des Höchstbetrages der Kassenkredite,

 

3. der Steuersätze (Hebesätze), soweit diese nicht in einer anderen Satzung festgesetzt

    worden sind,

4. der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

 

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 4 und 28 GO Abs. 7 von der Ratsversammlung zu beschließen.

Die Fachausschüsse der Ratsversammlung haben die einzelnen Haushaltsansätze des Ergebnisplans und des Finanzplans und hier insbesondere die investiven Maßnahmen des Haushaltsjahres 2015 beraten, soweit es um ihren Fachbereich bzw. Teilhaushalt (Teilergebnis- und Teilfinanzplan) ging.

Die Steuersätze (Hebesätze) der Grund- und Gewerbesteuer werden ab 2014 über eine separate Hebesatzsatzung festgesetzt.

 

Der Ergebnisplan schließt bei den Erträgen mit einem Gesamtbetrag von 27.234.600 € und bei den Aufwendungen mit einem Gesamtbetrag von 27.575.900 €, somit mit einem Jahresfehlbetrag von 341.300 € ab.

 

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass wegen der noch nicht fertiggestellten Eröffnungsbilanz der Großteil der Abschreibungen im Ergebnisplan bisher keine Berücksichtigung gefunden hat und somit der jetzt ausgewiesene Fehlbetrag die tatsächliche Situation des Werteverzehrs nicht darstellt. 

 

Der im Finanzplan nachgewiesene Gesamtbetrag der Einzahlungen beträgt  27.778.500 €, die der Auszahlungen 26.781.500 €. Somit weist der Finanzplan einen planerischen Überschuss von 997.000 € aus.

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen bzw. Investitionsförderungsmaßnahmen sind in 2015 planerisch nicht vorgesehen.

 

Eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2016 wurde für die Ersatzbeschaffung des ELW der Feuerwehr Tornesch in Höhe von 180.000 € berücksichtigt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt in gleicher Höhe, wie auch in den Vorjahren, bei 16.000.000 €.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

siehe A+B

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Die Ratsversammlung beschließt wie folgt:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

27.234.600  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

27.575.900  EUR

einem Jahresüberschuss von

0  EUR

einem Jahresfehlbetrag von

341.300  EUR

 

 

 

 

 

2. im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

24.038.400  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

24.070.900  EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

 

3.740.100  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

 

2.710.600  EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

    Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0 EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

180.000 EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

16.000.000 EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

107,39 Stellen

 

§ 3

 

  1. Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt.

 

  1. Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig. Von dieser Deckungsfähigkeit innerhalb eines Budgets sind die folgenden Konten ausgenommen, soweit für diese bisher       (kameral) Personalausgaben im Sammelnachweis 010 veranschlagt waren:

 

50 Personalaufwendungen

501 Dienstaufwendungen und dergleichen

502 Beiträge zu Versorgungskassen

503 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung

504 Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Beschäftigte

 

Diese Konten werden zu einem eigenen Deckungskreis für Personalkosten zusammengefasst und für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

 

Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.
 

 

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Anlagen

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