Beschlussvorlage - VO/14/967-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung über den doppischen Haushaltsplan 2015 der Stadt Tornesch (Ergebnisplan/Finanzplan/Investitionsplan)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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09.12.2014
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 95 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
1. des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrages
a) der Erträge und der Aufwendungen im Ergebnisplan des Haushaltsjahres,
b) der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus der
Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit im Finanzplan des
Haushaltsjahres,
c) der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen (Kreditermächtigung),
d) der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen (Verpflichtungsermächti-
gungen), die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,
2. des Höchstbetrages der Kassenkredite,
3. der Steuersätze (Hebesätze), soweit diese nicht in einer anderen Satzung festgesetzt
worden sind,
4. der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 4 und 28 GO Abs. 7 von der Ratsversammlung zu beschließen.
Die Fachausschüsse der Ratsversammlung haben die einzelnen Haushaltsansätze des Ergebnisplans und des Finanzplans und hier insbesondere die investiven Maßnahmen des Haushaltsjahres 2015 beraten, soweit es um ihren Fachbereich bzw. Teilhaushalt (Teilergebnis- und Teilfinanzplan) ging.
Die Steuersätze (Hebesätze) der Grund- und Gewerbesteuer werden ab 2014 über eine separate Hebesatzsatzung festgesetzt.
Der Ergebnisplan schließt bei den Erträgen mit einem Gesamtbetrag von 27.234.600 € und bei den Aufwendungen mit einem Gesamtbetrag von 27.575.900 €, somit mit einem Jahresfehlbetrag von 341.300 € ab.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass wegen der noch nicht fertiggestellten Eröffnungsbilanz der Großteil der Abschreibungen im Ergebnisplan bisher keine Berücksichtigung gefunden hat und somit der jetzt ausgewiesene Fehlbetrag die tatsächliche Situation des Werteverzehrs nicht darstellt.
Der im Finanzplan nachgewiesene Gesamtbetrag der Einzahlungen beträgt 27.778.500 €, die der Auszahlungen 26.781.500 €. Somit weist der Finanzplan einen planerischen Überschuss von 997.000 € aus.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen bzw. Investitionsförderungsmaßnahmen sind in 2015 planerisch nicht vorgesehen.
Eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2016 wurde für die Ersatzbeschaffung des ELW der Feuerwehr Tornesch in Höhe von 180.000 € berücksichtigt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt in gleicher Höhe, wie auch in den Vorjahren, bei 16.000.000 €.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Ratsversammlung beschließt wie folgt:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1. im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 27.234.600 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 27.575.900 EUR |
einem Jahresüberschuss von | 0 EUR |
einem Jahresfehlbetrag von | 341.300 EUR |
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2. im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 24.038.400 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 24.070.900 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
3.740.100 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
2.710.600 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0 EUR |
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2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 180.000 EUR |
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3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 16.000.000 EUR |
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4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 107,39 Stellen |
§ 3
- Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt.
- Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig. Von dieser Deckungsfähigkeit innerhalb eines Budgets sind die folgenden Konten ausgenommen, soweit für diese bisher (kameral) Personalausgaben im Sammelnachweis 010 veranschlagt waren:
50 Personalaufwendungen
501 Dienstaufwendungen und dergleichen
502 Beiträge zu Versorgungskassen
503 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
504 Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Beschäftigte
Diese Konten werden zu einem eigenen Deckungskreis für Personalkosten zusammengefasst und für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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