Beschlussvorlage - VO/06/070
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines Trägervertrages mit der ev. Kirchengemeinde Tornesch für den Betrieb des ev. Kindergartens im Wachsbleicher Weg ab 01.01.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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20.06.2006
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Synode der ev. Kirche hatte am 11.06.2005 beschlossen, dass sie aufgrund sinkender Kirchensteuereinnahmen als Träger von Kindertagesstätten keine Zuschüsse mehr zu den Betriebskosten gewähren kann. Da die mit der ev. Kirchengemeinde Tornesch geschlossenen Trägerverträge diese Verpflichtung beinhalteten und die ev. Kirchengemeinde Tornesch diese Zuschüsse aus ihrem Haushalt nicht bestreiten kann, hat diese die Trägerverträge am 16.12.2005 zum 01.01.2007 gekündigt. Allerdings wurde zeitgleich betont, dass die Kündigung ausschließlich der Neuregelung der Kindergartenfinanzierung diene und weiterhin Interesse an der Trägerschaft bestünde. Da dieser Sachverhalt auf nahezu alle kirchlichen betriebenen Einrichtungen zutraf, lud die Pröpstin des Kirchenkreises Pinneberg alle betroffenen Kommunen zu einer Besprechung ein. Aus dieser erging der Wunsch in einer zu gründenden Arbeitsgruppe Einsparungsmöglichkeiten zum Ausgleich der entfallenden Einnahmen und einen Rahmenträgervertrag für alle kreisangehörigen Einrichtungen zu entwickeln.
Die Arbeitsgruppe, bestehend aus Herrn Brüggemann für die Gemeinden, Herrn Gundlach für die Ämter, Frau Perrefort für die Stadt Pinneberg, der Vorlagenerstellerin für die Städte sowie Vertretern der Kirchengemeinden und des Kirchenkreises erarbeitete in 5 Arbeitssitzungen den anliegenden Rahmenvertrag.
Besonders zu erwähnen sind folgende Änderungen, die zumindest einen kleinen Teil zur Deckung der Einnahmeausfälle auffangen soll( Erläuterungen zu Tornescher Einrichtungen kursiv):
1. §3 Abs. 3 Bislang hatte sich die ev. Kirchengemeinde die Gruppengröße strikt auf 20 Kinder mit Hinweis auf die Eigenleistungen festgeschrieben. Zwischenzeitlich besteht im Kichenkreis Konsenz über eine Anzahl von 22 Kindern pro Gruppe. Zusätzlich können vorübergehend Sonderregelungen ( bis 25 Kinder/ Gruppe) in Absprache mit der Kindertagesstättenaufsicht und den Vertragspartnern getroffen werden.
2. §4 Abs.3 Bei Durchführung von Einzelintegrationen ist die Standortgemeinde zu beteiligen. Es ergibt sich hieraus keine Möglichkeit zur Ablehnung einer Einzelintegration, aber bei der Ausführung und den daraus resultierenden Maßnahmen ist die Kommune zu beteiligen.
3. § 5 Abs. 3 Für die Leitung der Einrichtung stehen pro Gruppe mind. 5 Std./ Wo. zur Verfügung, max. für eine Einrichtung jedoch eine Vollzeitstelle. Teilweise, je nach Kindergartengröße waren mehr als eine Vollzeitkraft für die Leitung frei gestellt. Bei der Einrichtung im Wachsbleicher Weg hat die frei gestellte Leitung der Einrichtung einen Vertrag mit 30 Wochenstunden Arbeitszeit. Derzeit werden dort im Durchschnitt 80 Kinder in 4 Gruppen betreut. Nach dem § 5 Abs 3 wären mindestens 20 Stunden für die Leitung der Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Wegen der Integrationsmaßnahmen und einer möglichen Gruppenstärke mit 22 Kindern werden jedoch 25 Wochenstunden für die Leitung für angemessen gehalten. Im Kirchenzentrum wird derzeit eine Gruppe betreut und im Bonhoefferhaus 2 Gruppen. Wegen der unterschiedlichen Orte wird eine Freistellung der Leitung mit 19,5 Wochenstunden für erforderlich gehalten.
4. §7 Der Träger verpflichtet sich, grundsätzlich bei Neubesetzungen als Zweitkräfte sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten einzustellen. Derzeit ist eine Besetzung mit diesen Kräften nicht möglich, weil keine Berwerber/innen vorhanden sind. Dieser Ausbildungsgang konnte bislang wegen fehlender Stellen kaum noch besetzt werden. Rücksprachen mit der Erzieherfachschule ergaben, dass angesichts dieser Festlegung Hoffnung besteht, den Ausbildungsgang wieder anbieten zu können. Für die Kommunen wären so Personalkosteneinsparungen möglich, weil für diese Positionen geringere Vergütungsgruppen zu zahlen sind.
5. Gebäudereinigung Bislang sind keine einheitlichen Festlegungen getroffen und die Bedingungen sind im ganzen Kreisgebiet unterschiedlich. Die Arbeitsgruppe hat entschieden künftig die jeweiligen Arbeitsbereiche zu bemessen und den Reinigungsaufwand festzulegen. Mittels einer Preisumfrage werden die Kosten pro qm-Reinigung ermittelt. Die entsprechenden Haushaltsansätze werden danach ermittelt und die jeweilige Kirchengemeinde ist in ihrer Entscheidung frei, ob sie eigenes Personal einsetzt oder eine Reinigungsfirma beauftragt.
6. Pädagogischer Sachbedarf (Spiel- und Beschäftigungsmaterial und sonstiges Verbrauchsmaterial Die Arbeitsgruppe einigte sich darauf, diese Haushaltsstellen zusammen zu führen. Künftig soll eine Pauschale in Höhe von 50,-- / Jahr/Kind/ Halbtagsbetreuung (bislang 59,-- ) und 75,-- /Jahr/Kind/ Ganztagsbetreuung befristet auf 2 Jahr in Anrechnung gebracht werden.
Weitere Veränderungen werden in der Sitzung mündlich dargestellt.
Der vorliegende Entwurf wurde innerhalb des Kreises Pinneberg abgestimmt. Er liefert den möglichen Rahmen, in den weitere örtliche Besonderheiten aufgenommen werden können. Für die Stadt Tornesch ergibt sich dieser Bedarf jedoch nicht .
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkung werden zu jeder Haushaltsberatung deutlich. Mit dem neuen Vertrag wird die Verwaltungskostenpauschale nunmehr erstmals pro betreutem Kind/Mon. (21,-- ) ermittelt. Berechnungsgrundlage bildet die Belegung am 01.10. d. Vorjahres.
Abschließend bleibt darauf hinzuweisen, dass die Eigenleistung des Trägers zum 01.01.2007 erstmalig entfällt. Diese betrug im Jahr 2004 22.160,-- und war für 2005 in Höhe von 25.560,-- eingeschätzt worden. Es bleibt zu prüfen, ob es gelingt, diese Einnahmeausfälle durch die dargestellten Maßnahmen aufzufangen.