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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/15/033

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Altablagerung am Kreyhorn

 

Die Stadt Tornesch hat vor drei Jahren ein Grundstück am Kreyhorn angekauft, auf dem eine sogenannte Altablagerung (Gerbereiabfälle) vorhanden ist. Ziel war es, den in Rede stehenden Grundstücksteil ( etwa 2000 qm ) für die Allgemeinheit unzugänglich zu machen. Dazu sollte Boden mit einer Mächtigkeit von etwa einem Meter aufgefahren werden, der anschließend „wehrhaft“ bepflanzt und  eingezäunt wird. 

Der Kreis Pinneberg hat zwischenzeitlich der Verwendung eines Teils des Oberbodens vom alten Sportplatzgelände zur Abdeckung dieser Fläche zugestimmt, so dass dieser ortsnah und kostengünstig einer Wiederverwendung zugeführt werden könnte.

Einziges aktuelles Problem ist die nasse Witterung, die ein Auffahren augenblicklich unmöglich macht. Hier wäre eine Dauerfrostwetterlage deutlich hilfreicher.

Gegebenenfalls muss ein Zwischenlager für den Boden gefunden werden, da er wegen der Brutzeit nicht in der Zeit vom 1.April bis 30.Juli aufgefahren werden darf.
 

 

Aktion saubere Landschaft

 

Der Termin für den landesweiten Aktionstag – 28. März 2015 – wurde Ihnen schon mit der letzten Sitzungsvorlage bekannt gemacht. Die Verwaltung hält eine Teilnahme der Stadt Tornesch auch in diesem Jahr wieder für sehr angebracht. Deshalb werden in diesen Tagen die Einladungen an die Tornescher Vereine und Verbände herausgeschickt.

 

 

Gutscheine für Gartenabfälle

 

Ebenfalls in diesen Tagen werden die Gutscheine für die Gartenabfälle von der Stadt herausgeschickt. Leider gibt es in diesem Jahr aber nicht die Gelegenheit die Gutscheine an die Grundsteuerbescheide oder die Abwasserrechnungen „anzuhängen“.

Deshalb wird diesmal der Versand als  Postsache an alle Haushalte gehen. Das führt zwar zu deutlich höheren Versandkosten als bisher, dafür erfolgt der „Druck“ der Gutscheine auf dem eigenen Kopierer – verbesserte Technik -  und nicht als Druckauftrag außer Haus, sodass der finanzielle Aufwand annähernd gleich bleibt.

 

 

 

Wildreflektoren

 

Die Stadt Tornesch hat sich mit nur einigen hundert Euro an der Anschaffung sogenannter Wildreflektoren beteiligt, die von der örtlichen Jägerschaft an den Leitpfosten an der Ahrenloher Straße von der Autobahn bis zur Ortstafel sowie an Teilstücken der Alten Bundesstraße angebracht wurden. Die Landesforstverwaltung hat mit dem blau reflektierenden Scheinwerferlicht durchaus gute Erfahrungen gemacht und hält die Anschaffungskosten im Vergleich mit nur einem möglicherweise verhinderten Unfall für mehr als günstig.

 

Renaturierung des Esinger Moores

 

Das Büro Mordhorst hatte vor zwei Jahren hier eine Konzepiont für die Renaturierung des Esinger Moores im Umweltausschuss vorgestellt. Dazu gehören auch Arbeiten an vorhandenen Entwässerungsgräben. Diese Arbeiten mussten zunächst mit der Naturschutzbehörde des Kreises abgestimmt werden. Anschließend wurde ein Antrag auf Bezuschussung bei der Stiftung Naturschutz gestellt, der relativ großzügig beschieden wurde. Auch darüber wurde der Ausschuss zwischenzeitig informiert.t

Im Februar dieses Jahres wurde mit den Arbeiten begonnen. Wann sie genau abgeschlossen sind, ist vor allem witterungsabhängig.

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Fracking

 

Der Umweltausschuss hatte sich auf seiner Sitzung am 29.10.2014 ausführlich mit dem Thema Fracking befasst und  sich einstimmig gegen jede Art von Fracking auf dem Tornescher Stadtgebiet ausgesprochen. Gleichzeitig hat er die Verwaltung beauftragt, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, in diesem Sinne tätig zu werden.

Aus diesem Grund hat der Bürgermeister der Stadt Tornesch die Kanzlei Thujaweg beauftragt, sofern möglich fristwahrend Widerspruch beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld  gegen den Bescheid betreffend einer Konzession zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen für das Erlaubnisfeld Elmshorn einzulegen.

Einen solchen Schritt haben viele Kommunen in Schleswig-Holstein unternommen, um relativ frühzeitig den „Fuß in der Tür“ zu haben.

Über jede weitere Art des Vorgehens wird die Selbstverwaltung selbstverständlich auf dem Laufenden gehalten, besonders dann, wenn es um eine eventuell größere kostenträchtige juristische Auseinandersetzung gehen sollte.

 

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