Beschlussvorlage - VO/06/080
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung über die Fortsetzung der gemeinsamen Vollstreckungstätigkeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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20.06.2006
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Das Amt Moorrege hat die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Ausübung der gemeinsamen Vollstreckungstätigkeit fristgerecht zum 30.06.2006 gekündigt. Das Amt beabsichtigt, nach der Einamtung der Gemeinde Appen zum 01.07.2006 den dort eingesetzten Vollstreckungsbeamten auch für den übrigen Amtsbereich einzusetzen. Das Amt Haseldorf hat wegen der bevorstehenden Neustrukturierung den Vertrag ebenfalls zum 30.06.2006 gekündigt.
Die Vertragspartner Uetersen, Amt Haseldorf und Tornesch haben sich für die Dauer eines Jahres auf eine Vereinbarung über die Fortführung der gemeinsamen Vollstreckungstätigkeit verwaltungsseitig geeinigt. Die Stadt Tornesch übernimmt aus dem Stundenkontingent des Vollstreckungsbeamten 4 Stunden für die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet. Hauptsächlich soll die Parkscheibenregelung auf dem Markt-/Parkplatz überwacht werden.
Die Vereinbarung ist befristet bis zum 30.06.2007, wobei dem Amt Haseldorf eine Möglichkeit zum Ausstieg zum 31.12.2006 eingeräumt wurde.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Die Personalkosten für die Vollstreckungstätigkeit werden nach einem Schlüssel der Einwohnerzahlen und der bearbeitenden Fälle von den Vertragspartnern bezahlt. Die Personalkosten für die Überwachung des ruhenden Verkehrs sind jedoch direkt mit der Stadt Uetersen abzurechnen.
Die Einnahmen aus den Verwarnungs- bzw. Bußgeldern verbleiben bei der Stadt. Über die Höhe kann mangels Erfahrung noch keine Aussage getroffen werden.
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Ratsversammlung beschließt die der Vorlage anliegende Vereinbarung über die Fortsetzung der Ausübung der gemeinsamen Vollstreckungstätigkeit zwischen der Stadt Uetersen, der Stadt Tornesch und dem Amt Haseldorf. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vereinbarung auszufertigen.