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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/15/045

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Tornesch am See

B-Plan 79„Kuhlenweg – Großer Moorweg“

Für die Erschließung des B-Plangebietes 79 hat am 12.03.2015die Öffnung und Verlesung der im Rahmen des Öffentlichen Ausschreibungsverfahrens eingegangenen 5 Angebote stattgefunden. Die Ausschreibungsunterlagen waren zuvor gemäß Anforderung an insgesamt 13 Firmen versandt worden. Nach erfolgter Prüfung und Wertung der Ange­bote soll der Zuschlag in der 13. KW und der Baubeginn in der 15. KW (direkt nach Ostern) erfolgen. Die Über­gabe der erschlossenen Grundstücke an die Erwerber ist für die 41. KW 2015(Anfang Oktober) vorgesehen. Die Ergebnisse der von der Stadt in Auftrag gegebenen Baugrunduntersuchungen werden den Grundstücksinteressenten Ende März/Anfang April übergeben.

 

B-Plan 78 „Kuhlenweg – Schäferweg“

Die Ausschreibung der Entwässerungs- und Straßenbauarbeiten erfolgt im Rahmen eines Beschränkten Ausschreibungsverfahrens. Die Angebotseröffnung ist für die 14. KW (vor Ostern) vorge­sehen.

 

B-Plan 65 „Kuhlenweg – Kreisverkehrsplatz 22“

Die Bauland Schleswig-Holstein will, nachdem alle Grundstücke verkauft sind und im ersten Bauabschnitt gerade die letzten Häuser bezogen werden, in diesem Bereich nach Ostern mit dem Straßenendausbau beginnen. Im Anschluss daran ist geplant, auch im zweiten Abschnitt den Endausbau durchzuführen.

 

Fußgängerbrücke

Das Beweissicherungsverfahren ist per Gerichtsbeschluss über die Begutachtung der Aufzüge hinaus auch auf die Türsteuerungen der Treppenturmtüren ausgedehnt worden. Eine Rückfrage bei Gericht hat ergeben, dass der Gutachter inzwischen auch formal durch das Gericht beauftragt wurde. Aufgrund der aktuellen Auslastung des Büros des Gutachters konnte allerdings noch kein konkreter Begutachtungstermin benannt werden.

 

Alte Ahrenloher Schule

Die ursprünglich im Bau- und Planungsausschuss behandelte Angelegenheit „Sanierung der Alten Ahrenloher Schule“ musste aufgrund von Friständerungen für die Beantragung von Zuwendungsmitteln in der Sitzung des Hauptausschusses am 09.03.2015 weiter beraten werden. Hintergrund ist die Möglichkeit, Mittel der AktivRegion aus dem Programm Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) für die Sanierungsmaßnahme zu beantragen. Diese Mittel sind mit 75% der zuwendungsfähigen Bruttokosten beziffert und liegen somit deutlich über der bisher angenommen Höchstförderung von 100.000,-€. Voraussetzung für diese Förderung ist allerdings, dass der entsprechende Antrag bis zum 27.03.2015 bei der AktivRegion vorliegt und ein Beschluss der Stadt Tornesch vorliegt, mit dem die grundsätzliche Sicherung der Finanzierung und die Umsetzbarkeit der Maßnahme in 2015 festgestellt werden. Wegen des Sitzungstermins des Bau- und Planungsausschusses erst nach Fristende hat der Hauptausschuss am 09.03.2015 den erforderlichen Beschluss gefasst. Die Antragstellung wird fristgerecht erfolgen.

 

Fahrradgarage

Die Plan AG hat den Auftrag die Unterlagen für die Umgestaltung der Fahrradgarage bis Ostern zu aktualisieren, so dass im Mai die Fortsetzung der Beratung erfolgen kann. Wesentlicher Bestandteil der Aktualisierung ist die Schaffung der Voraussetzung für eine Förderung der Umgestaltung aus Mitteln der E-Bike-Mobilität.

 

 

Verkehrsentwicklungsplan

Als ersten Schritt des noch in Arbeit befindlichen Verkehrsentwicklungsplanes hat es ein Abstimmungsgespräch mit allen an der „großen Kreuzung“ Beteiligten (LBV des Landes Schleswig-Holstein, Kreis Pinneberg, Norddeutsche Eisenbahngesellschaft und Eisenbahnbundesamt, den Planungsbüros und der Stadt Tornesch) gegeben.

Die von den Planern zunächst favorisierte Lösung mit einer verschobenen Haltelinie erzeugte bei den Bahnverantwortlichen eine eher negative Reaktion. Deshalb wurde ein neuer Lösungsansatz kreiert: die Idee der neu anzulegenden Rechtsabbiegerspur aus der Esinger Straße unter Beibehaltung der Haltelinie und einer Verschiebung in Richtung Süden (bei teilweiser Einbeziehung der Parkbuchten) wird weiter verfolgt.

Dies wird leichter umsetzbar und in der Summe sicherlich kostengünstiger sein. Darüber hinaus ist eine spürbare Leistungsverbesserung auch von dieser Lösung zu erwarten.

Ob und wann es zu einer möglichen baulichen Umsetzung kommen kann, muss aber weiteren Gesprächen vorbehalten bleiben.

K 22

Für den Planfeststellungsbeschluss stehen nach Auskunft des LBV noch drei Aufgaben in der Ausarbeitung aus:

-          Umplanung der Lärmschutzwand in Höhe der Trogstrecke;

-          Umplanung der lichten Höhe (4,50 statt 4,75) im Trog;

-          Aktualisierung der Verkehrsprognose für die K 22.

Die beiden ersten Arbeitsschritte sind bereits erledigt, die Prognose soll bis Ostern fertiggestellt sein.


 

 

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Anlagen

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