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ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag der CDU - VO/15/046

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Planung einer Parkanlage mit  See im Wohngebiet „Tornesch am See“

 

 

Im Bauausschuss am 6. Oktober 2014 wurden zur Planung eines Sees im Neubaugebiet Tornesch am See unter anderem folgenden Punkte beschlossen:

 

         Um die Grundlage für einen landschaftsplanerischen Entwurf festzulegen, nimmt die Verwaltung die Planung für die Wasserfläche zu der angrenzenden Parkanlage auf. Die Ergebnisse sind in der Februar-Sitzung 2015 vorzulegen.

         Die Planung erfolgt auf Grundlage einer Wasserfläche von mindestens 5.000m².

         Die Wasserfläche ist als zentrales Element von allen Seiten zugänglich zu planen.

         Die Anlage ist so zu planen und gestalten, dass die Wasserfläche mit einem Steg für Freizeit-/ Modellbauaktivitäten zugänglich ist. Zudem soll an der Wasserfläche angrenzend die Möglichkeit bestehen, ein Café, Imbiss o. ä. zu errichten.

         Aufzeigen von gesetzlichen Verpflichtungen bei der künstlichen Anlage einer Wasserfläche

         Darstellung der Kosten für Erdaushub mit möglicher Lagerung nach Planung B-Plan 78 und ggf. Teil-Abfuhr der Restmengen

         Darstellung der Voraussetzungen für den dauerhaften Erhalt des Wassers in der Wasserfläche

 

Die Antworten für die oben genannten Punkte sollten zur Februar-Sitzung 2015 des Bau- und Planungsausschusses vorliegen. Die Beantwortung blieb die Verwaltung bedauerlicherweise schuldig. Die Verwaltung hat jedoch angemerkt, dass die bislang geplante Fläche für die Verortung eines Sees möglicherweise nicht geeignet ist.

 

Beschlussvorschlag:

 

         Die Verwaltung wird nunmehr aufgefordert, den Beschluss vom 6. Oktober 2014 umzusetzen.

 

         Es ist festzustellen, ob eine dauerhafte Wasserführung der Seefläche an dem bisher geplanten Standort möglich ist oder welche Voraussetzungen dafür zu schaffen sind.

 

         Es ist zu prüfen, ob der Standort der Wasserfläche ggf. weiter in Richtung Süden verschoben werden muss um ungeeignete Bodenverhältnisse für die Wasserführung zu umgehen oder auszugleichen.

 

         Eine Aufstellung der möglichen Folgekosten (Pflege, Abschreibung etc.) ist zu erstellen

 

         Die bislang nicht weiter überplanten Flächen in Tornesch am See werden bis zur endgültigen Klärung der Standortfrage vom See nicht weiter zur Wohnbebauung überplant.

 

Signatur3

 

 

 

 

Christopher Radon
Fraktionsvorsitzender

 


 

 

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Finanz. Auswirkung



 

 

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Beschlussvorschlag

 



 

 

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