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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/012-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Zwischen dem Betriebsgelände der Fa. HellermannTyton südlich des Schäferwegs (B-Plan 52) und dem zukünftigen Wohnbaugebiet „Tornesch am See“ (hier: B-Plan 79) befindet sich ein bisher nicht mit einem Bebauungsplan überplanter Streifen, auf dem sich zwei Wohngebäude und mehrere gärtnerisch genutzte Grundstücke befinden. Derzeit wird dieser planungsrechtlich als „Außenbereich“ (§ 35 BauGB) eingestuft, eine Bebauung ist zurzeit ohne B-Plan nicht möglich. Die dort bereits bestehenden Wohngebäude gelten als „Splittersiedlung im Außenbereich“, der aus lärmtechnischer Sicht ein (im Vergleich zu einem allgemeinen Wohngebiet niedrigerer) Schutzanspruch eines Mischgebiets zukommt.

 

Dies ändert sich jedoch, sobald die Bebauung im südlichen Bereich des B-Plan 79 voranschreitet: Dann gilt der Streifen nördlich des Schäferweges nicht mehr als Außen- sondern als Innenbereich (§ 34 BauGB), der mit Wohngebäuden bebaut werden dürfte und dem aus lärmtechnischer Sicht ein (im Vergleich zu einem Mischgebiet) höherer Schutzanspruch zusteht.

 

Dies kann evtl. zu Konflikten mit dem angrenzenden gewerblichen Betrieb führen bzw. ggfls. eine Lärmschutzeinrichtung (Lärmschutzwall/-wand) im B-Plan 52 erforderlich machen, zu dessen Finanzierung die Stadt Tornesch im Bedarfsfall verpflichtet ist.

 

Eine Lösungsmöglichkeit besteht darin, den Streifen nördlich des Schäferwegs im Flächennutzungsplan als Mischgebiet (statt wie bisher als Wohnbaufläche) darzustellen und ein B-Plan mit der Nutzungsart Mischgebiet auszuweisen. Dies ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn dort tatsächlich auch eine gemischte Nutzung realisiert wird. Da Planungen für einen kleinen Beherbergungsbetrieb bestehen, besteht Aussicht auf eine solche gemischte Nutzung.

 

Die 47.FNP-Änderung wird im Parallelverfahren zum B-Plan 95 aufgestellt.

 

 

 

 

 

Ausschnitt aus dem gültigen Flächennutzungsplan mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches der 47. FNP-Änderung

 

 

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird vom Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet.



 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1.      Zu dem bestehenden F-Plan wird die 47. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet östlich des Kleinen Moorwegs, westlich des Großen Moorwegs und nördlich des Schäferwegs in einer Tiefe von ca. 30 m, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, folgende Planung vorsieht: „Mischgebiet“ statt „Wohngebiet“.

 

  1.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 

  1.      Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1.      Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

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Anlagen

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