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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/013-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der B-Plan 95 wird im Parallelverfahren zur 47. FNP-Änderung aufgestellt. Weitere Informationen sind der Vorlage VO/15/012-1 zu entnehmen.

 

Der Vorentwurf zur Planzeichnung des B-Plans 95 beinhaltet die Festsetzung eines Mischgebietes mit einem länglichen Baufenster und privaten Grünflächen mit Pflanzbindungen zum künftigen Aalkamp und zum Schäferweg. Auf diese Weise können die im südlichen Bereich vorhandenen und für die Abgrenzung zur gewerblichen Nutzung bedeutsamen Graben- und Gehölzstrukturen erhalten bleiben. Die Erschließung der neuen Baugrundstücke erfolgt von Norden über den künftigen Aalkamp.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wir dvom FD Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet.
 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1.      Für das Gebiet östlich des Kleinen Moorwegs, westlich des Großen Moorwegs und nördlich des Schäferwegs in einer Tiefe von ca. 30 m wird, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der B-Plan 95 aufgestellt. Planungsziel ist die kurzfristige Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für gemischte bauliche Nutzungen in einem Übergangsbereich zwischen gewerblicher und wohnbaulicher Nutzung.

 

  1.      Die vorliegende Entwurfsplanung zum B-Plan 95 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 

  1.      Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1.      Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.



 

 

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Anlagen

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