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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/048

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Für das Jahr 2016 plant der Abwasserbetrieb den Neubau der Kanalisation in der Straße An der Kirche. Folgende Arbeiten müssen durchgeführt werden:

 

 

Kanalisation

 

Für den Bereich Schmutzwasser ist der Neubau der Kanalisation geplant. Im Zuge der Vorplanung wurden für 2 Varianten die Herstellungskosten anhand einer Kostengegenüberstellung ermittelt.

Die Variante 1 beinhaltet den Neubau der Schmutzwasserkanalisation einschl. Anschlüsse und eine Abschreibung von 50 Jahren. Die Variante 2 beinhaltet die Sanierung der vorhandenen Kanalisation mit einem Inliner, den Neubau der Hausanschlüsse und einer Abschreibung von 25 Jahren.

Die Entscheidung für den Neubau basiert auf der doppelt so langen Abschreibungsmöglichkeit.

 

Für den Bereich Regenwasser ist auf der gesamten Länge ein Neubau erforderlich, da die vorhandene Dimensionierung zu rd. 70% den heutigen Bedingungen nicht mehr genügt. Die jetzige Regenwasserkanalisation liegt im nördlichen Gehweg und soll in die Fahrbahn verlegt werden.

 

Die Oberflächenwiederherstellung erfolgt nur in Rohrgrabenbreite.

 

Die Beurteilung der vorhandenen Baugrundverhältnisse incl. Untersuchung des vorhandenen Fahrbahnaufbaus wurde durch das Ingenieurbüro Torsten Pöhler durchgeführt.

 

Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:

 

Straßenbau

 

Die Straße An der Kirche hat eine Gesamtlänge von rd. 427,00 m und eine Fahrbahnbreite von rd. 5,20 m und beidseitig verlaufende Gehwege mit einer Breite von rd. 1,60 m.

 

Zustandserfassung

 

Die Fahrbahn ist leicht uneben und weist vereinzelt netzartige Rissbildungen auf. Darüber hinaus sind vereinzelt quer zur Fahrbahn überwiegend in der Fahrbahnmitte in Längsrichtung verlaufende, nachträglich verschlossene Risse vorhanden.

 

Die Untersuchung der bituminösen Fahrbahnbefestigung ergab unterschiedliche Schichtstärken von 12 cm (8,0 cm Asphalttragdeckschicht und 4,0 cm Asphalttragschicht) und 7,0 cm (2,5 cm Asphaltdeckschicht und 4,5 cm Asphalttragschicht).

 

Für die Belastungsklasse 03 (neue Bezeichnung, vormals Bauklasse V) ist laut der RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) für den Asphaltoberbau eine Gesamtstärke von 12 cm erforderlich. Somit ist der vorhandene Asphaltoberbau in Teilbereichen unterdimensioniert und entspricht nicht den Anforderungen an die Belastungsklasse 03.

 

Die Wiederherstellung der Oberflächen erfolgt seitens des Abwasserbetriebes in Rohrgrabenbreite.

 

Somit würde die vorhandene Asphaltdeckschicht zusätzliche Aufgrabungen erhalten. Sinnvoll wäre es die Asphaltdeckschicht in kompletter Breite zu erneuern. Da aber der  vorhandene Asphaltaufbau unterdimensioniert ist und die Tragfähigkeit nicht ausreichend ist wird seitens der Verwaltung ein Straßenneubau vorgeschlagen.

 

Seitens der Verwaltung wird ein Neubau der Straße An der Kirche als Tempo-30-Bereich vorgeschlagen. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 5,25 m. Seitlich schließen sich Gehwege mit einer Breite 1,50 m an.

 

Die Oberflächenentwässerung der Straße wird über die neuverlegte Regenwasserkanalisation gewährleistet.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Die erforderlichen Mittel für den Neubau der Straße An der Kirche sollen für das Jahr 2016 in dem Haushalt bereitgestellt werden. Nach einer Kostenschätzung wird mit veranlagungsfähigen Kosten (d.h. ohne Sanierung Schmutzwasserkanalisation und Regenwasserhausanschlüsse, da nicht veranlagungsfähig) einschl. Ingenieurhonorar in Höhe von 880.000,-- Euro.

 

Gemäß Ausbaubeitragssatzung dient die Straße An der Kirche im Wesentlichen dem Anliegerverkehr. Auf Grundlage der Satzung sollen für den Ausbau 85 % der Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Im Wege der Vorausveranlagung können bei Baubeginn bereits bis zu 80 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden.

 

In der Anliegerinformationsveranstaltung werden die voraussichtlichen Anliegerbeiträge (Euro/m² anrechenbare Grundstücksfläche) dargestellt werden.
 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung zu und beauftragt die Verwaltung in die Anliegerinformation zu gehen.
 

 

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