Beschlussvorlage - VO/15/049
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages hinsichtlich der Erhebung von Schulkostenbeiträgen für Förderzentren "Geistige Entwicklung" mit dem Kreis Pinneberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Caroline Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Vorberatung
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15.06.2015
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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23.06.2015
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
2014 wurden der Stadt Tornesch vom Kreis Pinneberg Schulkostenbeiträge i.H.v. 41.625,22 € für 2013 für die Raboisenschule Elmshorn in Rechnung gestellt. Die Zahlung wurde verweigert und auf die Musterklageverfahren der Kreis Dithmarschen und Herzogtum-Lauenburg verwiesen. Die Schulkostenbeiträge für 2014 wurden noch nicht in Rechnung gestellt.
Nun hat der Kreis Pinneberg eine Vereinbarung vorgelegt, nach der das o.g. Musterverfahren abgewartet werden soll. Solche Vereinbarungen wurden auch bereits in den Kreisen Dithmarschen und Ostholstein geschlossen. Die Vorlage und Vertragsentwurf ist in der Anlage beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Zu C: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Sollte die Kreise einen Anspruch haben, wären die Schulkostenbeiträge ohnehin zu zahlen. In der Vereinbarung verzichten die Kommunen auf die Einrede der Verjährung, der Kreis dagegen auf die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen.
Entsprechende Rückstellungen sind in den jeweiligen Haushalten in entsprechender Höhe vorzunehmen. Die Höhe der Rückstellung richtet sich nach den vom Kreis Pinneberg in Rechnung gestellten Schulkostenbeiträgen.
Beschlussvorschlag
Zu D: Beschlussempfehlung
Dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Kreis Pinneberg zur Erhebung von Schulkostenbeiträgen für Förderzentren „Geistige Entwicklung“ gemäß §111 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes wird zugestimmt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag auszufertigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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83 kB
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2
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(wie Dokument)
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219,7 kB
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