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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/066

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Über die Planung wurde zuletzt am 03.11.2014 beraten, damals erfolgte der Auslegungsbeschluss. Die Behördenbeteiligung und öffentliche Auslegung hat mittlerweile vom 13.01.-13.02. unter reger Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen sind er Abwägungstabelle zu entnehmen. Eine Änderung des Planentwurfes wurde nicht vorgenommen, lediglich Textpassagen der Begründung wurden ergänzt. Zur Unterstützung des Abwägungsprozesses wurden mögliche Varianten einer Tennishalle dargestellt und einer Bewertung unterzogen, zudem erfolgte eine Schattenanalyse, um die Auswirkungen einer nach der Bebauungsplanänderung möglichen, am Paul-Klee-Weg gelegenen Tennishalle darzustellen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird durch den FD Bauverwaltung und Stadtplanung bearbeitet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß der Verwaltung vom 05.05.2015 geprüft. Die Zusammenstellung vom 05.05.2015 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung die 2.Änderung des B-Plans Nr. 67 für das Gebiet südlich der Friedlandstraße in einer Tiefe von ca. 80 bis 180 m und westlich des Paul-Klee-Wegs in einer Tiefe von ca. 80 m, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
 

 

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Anlagen

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