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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/069

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Für das Jahr 2015 plant das Bau- und Planungsamt die Neuanschaffung eines kombiniertes Mäh- und Winterdienstgerätes für den Bauhof. Der Bauhof verfügt über folgende Geräte:

-          2 Stück einfaches Mähgerät (Aufsitzmäher)

-          2 Stück Handrasenmäher

-          2 Stück Handrasenmäher für Hochgrasmäharbeiten

 

Die beantragte Summe für die geplante Neuanschaffung in Höhe von 48.000,- Euro ist im Rahmen der Haushaltsberatungen mit einem Sperrvermerk versehen worden.

An dieser Stelle sollen die Vorteile eines kombiniertes Mäh- und Winterdienstgerätes gegenüber eines einfachen Mähgerätes dargestellt werden:

 

Einfaches Mähgerät

 

Ein einfaches Mähgerät (Aufsitzmäher)  mit Hochentleerung ohne beheizte Kabine kostet ca. 17.500,- Euro. Das einfache Mähgerät wird von Anfang Mai bis Ende Nov. ausschließlich als Rasenmäher genutzt. Das entspricht einer Einsatzdauer von 7 Monaten.

 

Kombiniertes Mäh- und Winterdienstgerät

 

Die Kosten für ein kombiniertes Mäh- und Winterdienstgerät (Aufsitzmäher mit mehrfacher Ausstattung) werden dagegen in einer Größenordnung von ca. 48.000,-€ liegen.

 

 

Das Gerät kann im Frühjahr und Herbst für Mäharbeiten, Laubaufnahme im Herbst sowie Hochgrasmäharbeiten an Wanderwegen und Gräben und im Winter zum Winterdienst eingesetzt werden. Zusätzlich kann es zur Bankettpflege und für Straßenreinigungsarbeiten eingesetzt werden. Ebenfalls könnte das Gerät bei der Sportplatzpflege zur Düngerstreuung eingesetzt werden. Optional wäre auch der Anbau eines Vertikutierers möglich.

 

 

Durch die größere Flächenleistung wird der regelmäßige Pflegeturnus bzw. Zeitabstand zwischen den Mäheinheiten verringert und somit das Tornescher Ortsbild erheblich positiv beeinflusst. Bei einem starken Winter kann die Einsatzdauer des Gerätes bis zu 10h/Tag andauern. Die Winterdienstsaison erstreckt sich vom 15.11. bis zum 15.03. Das entspricht 120 Tagen möglicher Winterdiensteinsatz. Gerade im Winterdienst sind nicht zuletzt durch das Gewerbegebiet östlich der Autobahn in den letzten Jahren viele, weit entfernt liegende Flächen hinzugekommen.

Das kombinierte Mäh- und Winterdienstgerät kann durch die vielen Einsatzmöglichkeiten das ganze Jahr genutzt werden.  Die Einsatzdauer beträgt somit 12 Monate im Jahr.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Durch die größere Flächenleistung werden Mähturnus und somit der Kraftaufwand des Mähers verringert. Somit werden Energieressourcen eingespart.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der vorhandene Rasenmäher aus dem Jahre 2007 kann für einfache Mäharbeiten z. B. am Straßenbegleitgrün weiter verwendet werden. Er hat sich aber im vergangenen Jahr durch wiederholten Ausfall mit den entsprechenden Reparaturen ausgezeichnet. Darauf basierend ist der Wunsch nach einer Ersatzbeschaffung entstanden. Ein Verkauf als Gebrauchtgerät ist nicht zu empfehlen, da es dafür fast nichts mehr gibt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Der Bau- und Planungsausschuss  hebt den Sperrvermerk zur Beschaffung des neuen Gerätes für den Bauhof auf und stimmt dem Kauf eines kombinierten Mäh- und Winterdienstgerätes zu.
 

 

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