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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/081

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Rektorin der Johannes-Schwennesen-Schule (JSS), Frau Maria Leipold, wird zum 31.07.2015 in den Ruhestand gehen. Es ist davon auszugehen, dass zum Beginn des neuen Schuljahres 2015/2016 die Schulleiterstelle neu zu besetzen ist.

 

Das für Bildung zuständige Ministerium hat die Stelle bereits im Nachrichtenblatt Nr. 3/2015 ausgeschrieben und soll dem Schulleiterwahlausschuss aus den eingegangenen Bewerbungen bis zu vier geeignete Personen zur Wahl stellen. Der Schulleiterwahlausschuss wählt aus den zur Wahl gestellten Personen die zur Ernennung vorzuschlagende Person aus.

 

Gem. § 38 des Schulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein (SchulG) wird für jedes Wahlverfahren vom Schulträger ein Schulleiterwahlausschuss gebildet. Mitglieder in den Schulleiterwahlausschuss entsenden der Schulträger, die Lehrkräfte und die Eltern. Sie sollen sicherstellen dass mind. 40 % der Mitglieder Frauen sind. Dem Schulleiterwahlausschuss darf nicht angehören, wer sich um die Stelle beworben hat. Die Schule entsendet zehn Mitglieder und zwar je fünf Vertreter/innen der Lehrkräfte und der Eltern. Die Vertreter/innen der Lehrkräfte werden von der Lehrerkonferenz, die Vertreter/innen der Eltern vom Schulelternbeirat gewählt. Zusammen mit den Mitgliedern können Stellvertreter/innen gewählt werden.

 

Der Schulträger entsendet ebenfalls zehn Mitglieder, die von der Vertretungskörperschaft gewählt werden. Diese Mitglieder müssen nicht der Vertretungskörperschaft angehören. Sie dürfen nicht Lehrkräfte oder Mitglieder des Schulelternbeirats der betroffenen Schule sein.

Jede Fraktion kann verlangen, dass die zehn durch den Schulträger zu entsendenden Mitglieder im Schulleiterwahlausschuss durch Verhältniswahl gewählt werden.

 

Hinweis:Sollte eine Fraktion von diesem Recht Gebrauch machen, ist allen Fraktionen Gelegenheit zu geben, eine Liste mit Kandidaten aufzustellen. Aufgrund der Sitzverteilung im Rat hätte die SPD die Möglichkeit 5 Kandidaten, die CDU die Möglichkeit 4 Kandidaten und die FDP die Möglichkeit 1 Kandidaten in den Schulleiterwahlausschuss zu entsenden. Es wird für diesen Fall vorgeschlagen, die Beratung und Entscheidung der Ratsversammlung am 23.06.2015 zu überlassen.

 

Die Mitglieder können für die Dauer der Wahlperiode der Vertretungskörperschaft gewählt werden. In diesem Fall sind zusammen mit den Mitgliedern Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen.

 

Der so gebildete Schulleiterwahlausschuss wählt aus den vorgeschlagenen Personen die zur Ernennung vorzuschlagende Person aus. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Stimmen erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, wird über dieselben vorgeschlagenen Personen erneut abgestimmt. Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen zwei Personen statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

 

Das Vorschlagsrecht erlischt, wenn der Schulleiterwahlausschuss innerhalb einer Frist von sechs Unterrichtswochen nach Zugang der Bewerbungsunterlagen beim Schulträger keine Wahl vornimmt.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

Die Stadt Tornesch entsendet nachstehend aufgeführte Personen in den Schulleiterwahlausschuss:

 

Auf Vorschlag der SPD-Fraktion:1.

2.

3.

4.

5.

Auf Vorschlag der CDU-Fraktion:1.

2.

3.

4.

Auf Vorschlag der FDP-Fraktion:1.

 

 

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