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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/082

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Richtlinie des Kreises Pinneberg zur Ermäßigung von Kindergartenbeiträgen (Sozialstaffel) sieht vor, dass die Teilnahmebeiträge und Gebühren der Kindertagesstätten sowie der kindergartenähnlichen Einrichtungen jährlich zum 01.08. angeglichen werden. Die Anpassung der Beiträge ist abhängig von der Entwicklung des Lebenshaltungskostenindex für Deutschland. Entsprechend der Erhöhung des Lebenshaltungskostenindexes werden die Teilnahmebeiträge und Gebühren lt. Mitteilung des Kreises Pinneberg vom 24.02.2015 ab 01.08.2015 erneut  durchschnittlich um rd. 1% % erhöht und wie folgt angeglichen:

 

 

a)  für Kindergarten und Hort

Beiträge 2015/2016

 

Beiträge 2014/2015

Höhe KiTa-Taler seit 01.08.2014

 

 

Beitrag für einen Ganztagsplatz

296,00 €

 

293,00 €

43,00 €

 

 

Beitrag für 7,5 Stunden

278,00

 

275,00

41,00

 

 

Beitrag für 7 Stunden

260,00

 

257,00

39,00 €

 

 

Beitrag für 6,5 Stunden

238,00 €

 

236,50

36,50 €

 

 

Beitrag für 6 Stunden

220,00

 

218,50

34,50 €

 

 

Beitrag für 5,5 Stunden

202,00

 

200,50

32,50 €

 

 

Beitrag für 5 Stunden

184,00

 

182,50

30,50 €

 

 

Beitrag für 4,5 Stunden

166,00

 

164,50

28,50 €

 

 

Beitrag für  Halbtagsplatz / 4 Stunden

148,00

 

146,50

26,50 €

 

 

Zu- und Abschlag für jede angefangene halbe Stunde bei verlängerter oder ver-kürzter Betreuungszeit oder bei Früh- oder Spätdienst für Kindergarten und Hort

  18,00

 

18,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)  für Krippe

Beiträge 2015/2016

Beiträge 2014/2015

KiTa-Taler seit

   01.08.2014

 

 

Beitrag für einen Ganztagsplatz

444,00 €

439,00 €

   59,00 €

 

 

Beitrag für 7,5 Stunden

417,00 €

413,00

   57,00 €

 

 

Beitrag für 7 Stunden

390,00 €

387,00 €

   55,00 €

 

 

Beitrag für 6,5 Stunden

357,00

349,50 €

   47,00 €

 

 

Beitrag für 6 Stunden

330,00

323,50 €

   44,50 €

 

 

Beitrag für 5,5 Stunden

303,00

297,50 €

   42,00 €

 

 

Beitrag für 5 Stunden

276,00

271,50 €

   39,50 €

 

 

Beitrag für 4,5 Stunden

249,00 €

245,50 €

   37,00 €

 

 

Beitrag für Halbtagsplatz / 4 Stunden

222,00 €

219,50 €

   34,50 €

 

 

Zu- und Abschlag für jede angefangene halbe Stunde bei verlängerter oder verkürzter Betreuungszeit oder bei Früh- oder Spätdienst für Krippe

27,00 €

26,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwisterermäßigung:

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertagesstätte oder werden in Tagespflege betreut, erhalten Eltern bei entsprechendem Nachweis / Antrag eine Geschwisterermäßigung gemäß den Sozialstaffelrichtlinien des Kreises Pinneberg.

 

Mindestbeiträge:

Seit dem 01.08.2013 sind Eltern, denen lt. Sozialstaffelberechnung gemäß den Richtlinien des Kreises Pinneberg kein Einkommensüberhang für die Zahlung von Elternbeiträgen für die Betreuung ihres Kindes bzw. ihrer Kinder in einer Kindertagesstätte oder aber in Tagespflege zur Verfügung steht, von der Zahlung des Mindestbeitrages befreit. Lediglich für Pflegekinder, die gem. § 33 SGB VII in einer Pflegefamilie / Bereitschaftspflegefamilie leben und eine Kindertageseinrichtung besuchen, ist ein Mindestbeitrag in Höhe von mtl. 15,50 € zu zahlen.

 

Mittagstisch:

Verpflegungskosten sind gesondert zu den Elternbeiträgen zu entrichten. Sie sind nicht über die Sozialstaffelrichtlinien des Kreises Pinneberg  zu bezuschussen. Eltern mit geringem Einkommen können ggfs. auf Antrag Zuschüsse durch die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten.

 

Betreuungskosten bei Betreuung in Tagespflege :

Gemäß den im Dezember 2013 durch den Kreistag beschlossenen Sozialstaffelrichtlinien des Kreises Pinneberg, welche rückwirkend ab dem 01.08.2013 anzuwenden sind, können Eltern, deren Kinder das 1. Lebensjahr vollendet haben und kindergartenähnlich in einer anerkannten Tagespflegestelle betreut werden, Zuschüsse zu den Betreuungskosten erhalten. Durch diese Neuregelungen der Mitfinanzierung ist u. a. gewährleistet, dass Eltern kein finanzieller Nachteil entsteht, wenn anstelle eines Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte ein Betreuungsplatz in einer Tagespflegestelle genutzt wird. 

 

a)      Differenzkostenübernahme:

Einkommensunabhängige Förderung. Hierbei geht es um einen Ausgleichsbetrag der grundsätzlich höheren Elternbeiträge im Vergleich zu den Kosten, die gemäß der kreiseinheitlichen Gebührensätze bei einer entsprechenden Betreuung in einer Kindertagesstätte zu leisten wären.

Neben der Vollendung des ersten  Lebensjahres ist Voraussetzung für diese Förderung,  dass eine  Betreuung von mindestens 20 Wochenstunden an 5 Tagen in der Woche benötigt wird. Bei der Berechnung werden Betreuungskosten in Höhe von bis zu 4,00 € pro Betreuungsstunde in Tagespflege  anerkannt. Darüber hinaus ist halbjährlich ein Nachweis der Wohngemeinde vorzulegen, wonach kein bedarfsgerechter Betreuungsplatz in einer für die Eltern in zumutbarer Entfernung vorhandenen Kindertagesstätte zur Verfügung steht.

 

b)      Sozialstaffelbeiträge:

Einkommensbezogene Einzelfallprüfung. Die Berechnung entspricht dem Verfahren, welches auch bei Betreuung in einer Kindertagesstätte angewendet wird. Es wird ein Stundensatz in Höhe von bis zu 4,00 € pro Betreuungsstunde in Tagespflege anerkannt. Neben der Vollendung des 1. Lebensjahres ist Voraussetzung für diese Förderung,  eine Mindestbetreuungszeit von 4 Stunden an 3 Tagen pro Woche.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die vorgesehene Anpassung der Elternbeiträge ab dem 01.08.2015 führt bei einer wirtschaftlichen Auslastung aller Tornescher Kindertagesstätten zu entsprechend höheren Einnahmen. Das Ergebnis hieraus wird in den Jahresrechnungen der einzelnen Einrichtungen dargestellt.
 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Der vorgesehenen Anpassung der Elternbeiträge ab dem 01.08.2015 gemäß der Vorgabe aus den Richtlinien des Kreises Pinneberg über die Erstattung von Kosten der Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren wird zugestimmt.
 

 

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